Geld | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Gehalt: Gut fährt, wer die Abrechnung prüft
Wer seine Gehaltsabrechnung mal genauer anschaut, sieht: viel. Aber was ist dort alles zu lesen - und stimmt die Summe, die am Ende dabei rauskommt?
Die ersten Gehalts- und Lohnabrechnungen für 2024 stehen nun an und für einige bedeutet das mehr Geld auf dem Konto. Denn zum Jahreswechsel wurden diverse Steuerfreibeträge angehoben, so beispielsweise auch der Grundfreibetrag von 10.906 Euro (2023) auf 11.604 Euro, oder der Kinderfreibetrag. Und auch die Steuersätze steigen im Vergleich zum Vorjahr nicht so stark an. Das Verbrauchermagazin Stiftung Warentest erklärt in der aktuellen Ausgabe (1/24) anhand einer Beispiel-Gehaltsabrechnung, wie Arbeitnehmende noch mehr aus ihrem Bruttogehalt rausholen können.
Krankenkassenwechsel und Lohnsteuerermäßigung
Leider profitieren nicht alle von der Anhebung der Freibeträge. Denn bei den Sozialabgaben gibt es für 2024 keine Änderungen und zeitgleich haben ein paar Krankenkassen ihre Beiträge angehoben. In diesem Fall empfiehlt Stiftung Warentest, einen Wechsel zu prüfen. Dabei aber unbedingt nicht nur auf niedrigere Beiträge zu achten, sondern auch die enthaltenen Leistungen mit der aktuellen Krankenversicherung zu vergleichen.
Ebenfalls mehr Geld vom Gehalt bzw. Lohn behalten Arbeitnehmende monatlich, wenn sie beim Finanzamt einen "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" stellen, so dass, die Zustimmung des Finanzamtes vorausgesetzt, Ihnen mehr Freibeträge zustehen. Was zunächst wie ein Geschenk vom Fiskus klingt, bedeutet eigentlich nur, dass die Posten, die Sie normalerweise erst bei der Steuererklärung angeben würden - Pendlerpauschale, Werbungskosten für Arbeitsmittel, etc. - direkt mit Ihrer Abrechnung verrechnet werden. Und nicht erst mit der Steuererklärung im darauffolgenden Jahr. Das heißt im Umkehrschluss natürlich, dass bei der Steuererklärung weniger Geld als bisher zurückgezahlt wird. Eine Lohnsteuerermäßigung muss nach zwei Jahren neu beantragt werden.
Die richtige Steuerklasse
Sind Sie in der richtigen Steuerklasse? Zugegeben, wenn es hier ums Sparen geht, haben Sie nicht so viel Wahlfreiheiten wie beispielsweise beim Krankenkassenwechsel. Hat sich aber beispielsweise Ihr Familienstatus geändert, lohnt es sich zu überprüfen, ob die Änderungen in den elektronischen Lohnsteuerdaten auch schon von Ihrem Arbeitgeber übernommen wurden.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von Stiftung Warentest, 22.01.2024.