Fotomontage, Computertastaturtaste mit der Aufschrift Fake-Shop (Quelle: IMAGO / Christian Ohde)
Bild: IMAGO / Christian Ohde

Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Fake-Shops: Schutz vor Betrügern

Eine SUPER.MARKT-Zuschauerin wird Opfer eines Fake-Webshops. Obwohl sie zunächst wegen der Schnäppchen skeptisch war.

Eigentlich wollte SUPER.MARKT-Zuschauerin Cornelia R. nur ein PA-Komplettsystem - ein Gerät aus der Veranstaltungstechnik - kaufen. Ein teures Produkt, da vergleicht man natürlich Preise. Rößler landet schließlich auf der Website von klangplan.net. Auf den ersten Blick sieht alles vertrauenswürdig aus: der Webauftritt macht einen seriösen Eindruck und hat ein vollständiges Impressum. Nur die Preise sind deutlich günstiger als bei der Konkurrenz. Als Neukunde kann man allerdings ausschließlich per Vorkasse bezahlen. Weil der Onlineshop und das Impressum Rößler jedoch vertrauenswürdig erscheinen, bestellt sie trotzdem. Das Produkt kommt aber nie an. Die SUPER.MARKT-Zuschauerin versucht noch, über ihre Bank das Geld zurückzubekommen, erfolglos. Letztendlich erstattet sie Anzeige bei der Polizei.

Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale

Cornelia R. hat zunächst alles richtig gemacht und den Onlineshop genau überprüft. Stutzig werden sollte man allerdings dennoch, wenn als Zahlung nur Vorkasse möglich ist - auch als Neukunde und besonders bei hohen Beträgen. Wenn man ganz sicher gehen will, überprüft man die Bewertungen bei Portalen wie Trustpilot.
 
Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Website außerdem den Fake-Shop-Finder an. Hier kann die Webadresse eingegeben werden. Der Fake-Shop-Finder zeigt dann an, ob die Shop-Webadresse Anzeichen für einen Fake-Shop aufweist. Auch klangplan.net hat hier eine Eintrag, in dem vor dem Shop gewarnt wird. Die Website wird in den Niederlanden gehostet und ist erst knapp vier Monate alt. Das Impressum könnte gefälscht sein.

Sperrung von Fake-Shops schwierig

Doch wie kann es sein, dass ein Onlineshop zwar als betrügerisch eingestuft ist, aber dennoch weiter Verbraucher:innen abzocken kann? "Die Verbraucherzentralen können keine Fake-Shops sperren, das können nur Behörden machen. Dafür muss erstmal bei der Polizei Anzeige erstattet werden. Auch dann kann es aber dauern, bis der Fake-Shop offline geht. Denn oft wird die Fake-Shop-Website im Ausland gehostet. Die deutschen Behörden müssen dann im Ausland Amtshilfe beantragen", erklärt Dr. Timm Ebner, Pressesprecher der Verbraucherzentrale Berlin. "Und selbst wenn am Ende der Fake-Shop gesperrt wird, stellen die Fake-Shopbetreiber einfach den gleichen Fake-Shop unter einer neuen Adresse ins Netz."

So schützen Sie sich vor Betrügern

Ebner empfiehlt daher, unbekannte Webshops immer über den Fake-Shop-Finder zu prüfen. Dieser habe schon über 57.000 Fake-Shops identifizieren können. "Lassen Sie sich nicht von noch so verlockenden Schnäppchen zum unüberlegten Shoppen verleiten. Der billigste Preis ist zu teuer, wenn es keine Gegenleistung gibt."
 
Einige Banken führen Listen, auf denen sie verdächtige IBAN-Nummern sammeln. Allerdings gibt es laut dem Bundesverband deutscher Banken e.V. keine bankübergreifende Liste. Ist das Geld einmal überwiesen, ist es in der Regel weg. Dann hilft nur noch der Weg zur Polizei.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 06.05.2024.