Essen & Trinken | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Lebensmittel: Warnungen direkt aufs Smartphone
Fremdkörper, Allergene oder Krankheitserreger - nicht immer sind Lebensmittel einwandfrei. Informationen darüber sollen uns Verbraucher nun einfacher erreichen.
Per Pushnachricht direkt aufs Handy: Das Portal lebensmittelwarnung.de ist grundlegend überarbeitet und um eine Smartphone-App erweitert worden. Warnungen und Rückrufe von Produkten können dadurch deutlich mehr Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen, wie der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Friedel Cramer, bei der Vorstellung der App am 18. Juni sagte.
Benachrichtigungen über Pushnachrichten oder Mails
Neu seien unter anderem aussagekräftige Fotos der zurückgerufenen Produkte und eine verbesserte Suchfunktion über Produkttypen wie Lebensmittel oder Baby- und Kinderprodukte. Auch die Suche nach einer Produktart wie etwa Olivenöl sei verbessert worden. Über die Einstellung Allergene können Allergiker sich beispielsweise über entdeckte, nicht gekennzeichnete Allergene wie Sesam informieren lassen. Neben der Nutzung der App, die es für Android und iOS gibt, könne man auch Benachrichtigungen per E-Mail abonnieren.
Mehr Warnungen durch bessere Analysemethoden
Das Portal lebensmittelwarnungen.de gibt es seit 2011. Dort veröffentlichen die Bundesländer und das BVL Produktrückrufe zu Lebensmitteln, aber etwa auch Kosmetika, Kleidung oder Küchenbedarf. Sind 2013 noch 75 Warnmeldungen über das Portal veröffentlicht worden, waren es 2023 insgesamt 310 Meldungen, wie Cramer sagte. Die steigende Zahl sei kein Hinweis auf eine erhöhte Unsicherheit, sondern zeige vielmehr eine Verbesserung von Test- und Analysemethoden.
Portal noch zu unbekannt?
Die Verbraucherorganisation Foodwatch, der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Lebensmittelverband Deutschland begrüßten die Neuerungen. Foodwatch forderte, dass Supermärkte an Schwarzen Brettern auch verpflichtend über Warnungen informieren sollten, auch wenn es sich nicht um Eigenmarken handele. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht Nachholbedarf bei der Bekanntheit des Portals und mahnte eine höhere Geschwindigkeit bei Rückrufen an.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von DPA, 18.06.2024.