Eine rote BahnCard der Deutschen Bahn, auf der ein Kugelschreiber liegt (Quelle: picture alliance / photothek | Thomas Trutschel)
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Mobilität | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - BahnCard: Kündigungsfrist geändert

Die Deutsche Bahn lenkt auf Druck von Verbraucherschützern ein und ändert ihre Kündigungsfristen für die BahnCard.

Erfolg für die Verbraucherzentrale Thüringen: Die Deutsche Bahn hat ihre Kündigungsfristen für
Bahncard-Kunden auf Druck der Verbraucherschützer verkürzt. Die Verbraucherzentrale Thüringen hatten geklagt, weil sich die Vertragslaufzeit der BahnCard automatisch um ein Jahr verlängerte, wenn Kund:innen nicht rechtzeitig gekündigt hatten.
 
Statt sechs Wochen vor Ablauf des Abonnements, ist die BahnCard nach dem Einlenken der Bahn nun vier Wochen vor Ende jedes Monats kündbar. Wer die Kündigungsfrist versäumt, dessen BahnCard verlängert sich aber immer noch um ein ganzes Jahr. Trotz der neuen Kündigungsfrist hält die Verbraucherzentrale Thüringen daher an ihrer Klage fest.

Bahn weigerte sich Unterlassungserklärung abzugeben

Im vergangenen Jahr hatte die Verbraucherzentrale Thüringen die Deutsche Bahn wegen unzulässiger Kündigungsfristen abgemahnt. Weil das Unternehmen sich aber geweigert hatte eine Unterlassungserklärung abzugeben, reichten die Verbraucherschützer Klage ein. Und pochen nun weiter auf ein Unterlassungsurteil.
 
Zwar sind die Kündigungsfristen nach dem Einlenken der Bahn etwas verbraucherfreundlicher, aber mit dem Urteil solle eine spätere Veränderung der Vertragsbedingungen zum Nachteil der Verbraucher auch für die Zukunft ausgeschlossen werden. Nur ein rechtskräftiges Urteil könne hier für eindeutige und langfristige Rechtssicherheit für Kunden und Unternehmer sorgen, teilte die Verbraucherzentrale in Erfurt mit.

Darum geht's genau

Die Verbraucherzentrale Thüringen hält den Passus, wonach sich die BahnCard-Abonnements nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr verlängerten, wenn Kund:innen den Vertrag nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Laufzeitende kündigten, für unzulässig. Die Verträge dürften sich nur auf unbestimmte Zeit mit der Maßgabe verlängern, dass diese dann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündbar seien.

Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von EPD, 19.07.2024.