Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Vertragsverlängerung: Wider Willen, aber rechtens?
Viele Verträge verlängern sich, ohne dass Kundinnen und Kunden davon etwas mitbekommen. Auch die Vertragsbedingungen sind davon oft betroffen, etwa die Kündigungsfrist. Ob das rechtens ist, klären wir.
Vermeintliche Tricksereien mit nicht immer ganz so klaren Vertragsverlängerungen - ein Problem, über das sich Verbrauchende regelmäßig beschweren.
Zuletzt bekam die SUPER.MARKT-Redaktion wieder die Zuschrift eines Zuschauers zu dem Thema. Sein Problem hat er mit einem Telekommunikationsunternehmen: Durch Rabattaktionen, die er immer wieder in den vergangenen Jahren in Anspruch nahm, hat sich automatisch sein Vertrag geändert, immer neue Laufzeiten mit immer neuen Kündigungsfristen waren das Ergebnis.
Das Ganze war allerdings aus seiner Sicht so intransparent gestaltet, dass er als Kunde davon nichts mitbekam. Erst durch einen Zufall erfuhr er von den neu abgeschlossenen Vertragsbedingungen. Eine Kündigung mit einem Monat Kündigungsfrist - wie sein Ursprungsvertrag es vorsah - ist laut den neuen Vertragsbedingungen nicht möglich, der Kunde soll bis Ende 2025 im Vertrag bleiben und zahlen.
Aber ist das rechtens? SUPER.MARKT hat bei der Verbraucherzentrale Brandenburg nachgefragt.
Vetragsänderung oder neuer Vertrag?
Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, kennt diese Form der Vertragsverlängerungen: "Tatsächlich wird uns immer wieder geschildert, dass Verbraucher:innen ungewollt eine Vertragsverlängerung bzw. einen neuen Vertrag mit dem bisherigen Anbieter abgeschlossen haben." Die Beschwerden hierzu beträfen die unterschiedlichsten Anbieter, so Scherer.
Ob die Verlängerungen rechtens sind, müsse allerdings im Einzelfall geklärt werden. Denn juristisch müsse man an dieser Stelle prüfen, ob die geänderten Bedingungen nur eine Modifizierung des alten Vertrags darstellen, oder ob es sich dabei vielmehr um einen neuen Vertrag handelt. Verschiedene Gerichtsurteile dazu kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Meistens ginge es dabei auch um die Frage, ob die Betroffenen ein "erneutes" Widerrufsrecht haben, so Scherer. "Tendenziell lässt sich sagen, dass je mehr bisherige Vertragsbestandteile, insbesondere zum Tarif, geändert werden, desto eher von einem neuen Vertrag ausgegangen werden kann."
Laufzeit von mehr als zwei Jahren irritiert
Gut für Verbraucher:innen: "Seit der Novelle des Gesetzes gibt es zudem eine Bestimmung, die besagt, dass durch eine etwaige Bestellung von zusätzlichen Diensten oder Endgeräten im laufenden Vertrag, die ursprüngliche Laufzeit des Vertrags nicht verlängert werden darf, es sei denn, Verbraucher:innen stimmen ausdrücklich zu."
Selbst dann, wenn man hier einen neuen Vertrag sehen würde, könne weiter geprüft werden, ob die vorvertraglichen Pflichten eingehalten wurden, so Scherer.
Im konkreten Fall des SUPER.MARKT-Zuschauers irritiert die Expertin, dass der Vertrag zuletzt im Juni 2023 "geändert" wurde, aber die Kündigung zum 13.12.2025 bestätigt wurde. Wie und ob es zu einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren gekommen sein soll, müsste man anhand der Unterlagen prüfen.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 08.11.2024.