Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 2 Minuten - Temu: Verstoß gegen EU-Verbraucherschutz
Sonderangebote, super billig, jetzt, nur hier! So lockt der Online-Marktplatz Temu. Und verstößt damit gegen EU-Vorschriften zum Verbraucherschutz. Jetzt macht die EU Druck.
Die Europäische Kommission hat genug: Der chinesische Online-Marktplatz Temu muss beim Verbraucherschutz nachbessern. Denn gleich mehrere Praktiken auf der Verkaufsplattform verstoßen gegen EU-Recht. Das hat die Europäische Kommission gemeinsam mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) mitgeteilt. Einen Monat habe Temu jetzt Zeit, um auf die Ergebnisse der Untersuchung zu antworten und zu erklären, wie es in Sachen Verbraucherschutz nachrüsten will.
Temu wirbt mit falschen Rabattaktionen
"Temu muss nun die EU-Vorschriften ernst nehmen und seine Praktiken vollständig mit unserem Verbraucherrecht in Einklang bringen", sagte der zuständige Justizkommissar Didier Reynders. Besonders falsche Rabattaktionen, gefälschte Bewertungen sowie fehlende und irreführende Informationen zu Rechtsansprüchen der Verbraucher sind als problematische Praktiken festgestellt worden. Bei Schwierigkeiten könnten sich Kundinnen und Kunden zudem nicht ohne Umstände an die Plattform wenden, da Temu die Kontaktangaben verstecke.
Das CPC-Netz bemängelte außerdem, dass die Plattform Kaufdruck ausübe. Dabei werde der Eindruck vermittelt, dass Produkte nur begrenzt oder für kurze Zeit verfügbar seien. Auch eine sogenannte erzwungene Gamification kritisierten die Prüfer. So würden die Verbraucherinnen und Verbraucher gezwungen, ein Glücksrad zu drehen, um überhaupt erst auf den Online-Marktplatz zugreifen zu können. Informationen über die Nutzungsbedingungen des Spiels würden jedoch verborgen.
Verbraucher müssen sich auf EU-Standards verlassen können
Auf Anfrage sagte ein Temu-Sprecher, dass man eng mit den Behörden zusammenarbeiten werde, um etwaige Probleme zu lösen und die Einhaltung der EU-Gesetze sicherzustellen. "Wir werden bei dieser Untersuchung uneingeschränkt kooperieren." Bereits Ende Oktober hatte die Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ein förmliches Verfahren gegen Temu eingeleitet.
"Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass für Produkte auf dem europäischen Markt unsere Verbraucherschutzstandards gelten", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne). Kunden dürften nicht manipuliert und irregeführt werden. Es sei wichtig, sie vor unerlaubten Verkaufsmethoden zu schützen.
Auch auf der Pressekonferenz des Einzelhandelsverbands zum Weihnachtsgeschäft Anfang November in Berlin waren die Verkaufspraktiken von Temu und ähnlichen Online-Verkaufsplattformen Thema. "Temu, Shein und andere Drittstaatenplattformen müssen sich den selben Rahmenbedingungen im Binnenmarkt Europa stellen, wie jeder Händler in Europa. Da gilt es jetzt zu handeln und den Unternehmen, die sich an die Rahmenbedingungen halten, auch Unterstützung zukommen zu lassen. Ansonsten haben Sie keine Wettbewerbsbedingungen auf Augenhöhe", sagte Alexander von Preen, Präsident Handelsverband Deutschland (HDE).
Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von DPA, 11.11.2024.