Essen & Trinken | Beitrag | Lesedauer etwa 1 Minute - Glühwein: Kennzeichnungspflicht greift nicht unbedingt
Nicht jeder in Brandenburg im Supermarkt verkaufte Glühwein ist ordentlich gekennzeichnet. Noch nicht einmal jeder zweite! Warum das so ist, weiß die Verbraucherzentrale.
Weniger als die Hälfte der Glühweine aus dem Supermarkt in Brandenburg erfüllen nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die korrekten Kennzeichnungsvorgaben. Nach einer Gesetzesänderung Ende 2023 müssten die Glühwein-Hersteller bei neu hergestelltem Glühwein allerdings über Zutaten und Nährwerte informieren.
Kein Herstellungsdatum, keine Kennzeichnungspflicht
Insgesamt testeten die Verbraucherschützenden 84 Frucht-Glühweine und Glühweine. Warum so viele nicht ausreichend gekennzeichnet waren, darüber können die Fachleute nur Mutmaßungen anstellen. "Glühweine, die bis dato keine Zutatenliste und Nährwerttabelle haben, könnten vor Inkrafttreten des Gesetzes hergestellt worden sein", so die Lebensmittel-Expertin der VZB, Carola Clausnitzer.
Bis die Bestände aufgebraucht seien, sei ihr Verkauf auch ohne die neuen Kennzeichnungsvorschriften erlaubt. Da keine Pflicht zur Angabe des Herstellungsdatums bestehe, lasse sich nur schwer nachvollziehen, ob es sich um Restbestände oder unzureichend gekennzeichnete Produkte handele.
Produktvergleich mit Schwierigkeiten
Bei 94 Prozent der getesteten Glühweine mit Kennzeichnung nutzten die Hersteller die gesetzlich neu eingeräumte Möglichkeit, die Zutatenliste und Nährwerttabelle ausschließlich elektronisch über einen QR-Code verfügbar zu machen. Wein und weinhaltige Getränke sind die einzigen Lebensmittel, bei denen dies so rechtmäßig ist.
Welcher Glühwein entspricht meinen Vorstellungen? Welcher ist zu zuckrig? Was ist drin? Dass die Angaben nur per QR-Code abrufbar sind, erschwere Verbrauchern den schnellen Produktvergleich beim Einkauf, so Clausnitzer. "Verbraucherfreundlicher wäre in jedem Fall, die Zutaten und Nährwerte - wie auch bei nahezu allen anderen verpackten Lebensmitteln vorgeschrieben - direkt auf das Etikett zu drucken."
Ein Beitrag von SUPER.MARKT mit Material von DPA und der Verbraucherzentrale Brandenburg, 28.11.2024.