Ein Kindergebiss mit Karies und Füllungen (Quelle: IMAGO/Dreamstime)
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Gesundheit | Beitrag | Lesedauer etwa 3 Minuten - Dentalamalgam: Was zahlt die Krankenkasse nach dem Verbot?

Seit Anfang 2025 ist die Verwendung von Dentalamalgam verboten. Zuzahlungsfreie Alternativen gibt es weiterhin - wir zeigen, welche.

Seit dem 1. Januar 2025 ist Amalgam in der Zahnmedizin verboten, es gibt nur noch wenige Ausnahmen für den Gebrauch. Der Grund für das Verbot ist eine EU-weite Umweltschutz-Verordnung gegen die Verwendung von Quecksilber.
 
Die allermeisten Patientinnen und Patienten wählten auch vor dem Verbot schon andere Alternativen, etwa Keramikinlays oder Kompositfüllungen. Doch bis zuletzt war Dentalamalgam die einzige Füllung bei Seitenzähnen, die keine Zusatzkosten für die Patient:innen bedeutete. Im Frontzahnbereich werden Füllungen aus Komposit (Kunststoff) von den Kassen schön länger übernommen. Aber welche zuzahlungsfreien Füllungen für die Backenzähne gibt es jetzt?

Anspruch auf zuzahlungsfreie Zahnfüllung bleibt bestehen

Wie der Verband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bestätigte, bleibt der Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten für gesetzlich Krankenversicherte auch nach dem 1. Januar bestehen, auf eine entsprechende Anpassung der bestehenden Regelung haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verständigt. Durch die Änderung soll sichergestellt werden, dass "dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig mehrkostenfrei versorgt werden können".

Verschiedene Füllmaterialien ersetzen das Denalamalgam

In Zukunft wird es verschiedene Füllmaterialien aus Kunststoffen oder Glas-Zementen geben, die zuzahlungsfrei für eine Füllung im Seitenzahnbereich verwendet werden können. Dabei soll laut GKV der behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin in Abstimmung mit den Patient:innen entscheiden, welches konkrete Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall verwendet wird.
 
Im Seitenzahnbereich ist die Versorgung mit sogenannten selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich, "in Ausnahmefällen können auch Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen", erläutert Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV. Die Füllungen unterscheiden sich von herkömmlichen Kompositfüllungen, etwa was die Art und den Aufwand der Einbringung in den Zahn betrifft.
 
Für Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, sind es dennoch "geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen" - durch sie könnten GKV-Versicherten wie bisher qualitätsgesichert versorgt werden, ohne aus der eigenen Tasche Mehrkosten zahlen zu müssen.

Haltbarkeit im Fokus der Kritiker

Gregor Bornes, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen und -Initiativen (BAGP), ärgert sich, denn seiner Meinung nach werde gerne verschwiegen, dass die beiden Materialklassen, die das Dentalamalgam ersetzen sollen, deutlich kürzere Haltbarkeiten haben. "Es sollte weiterhin ein Material als GKV-Leistung verwendet werden, das von den Versicherten mehrheitlich abgelehnt wird und so die Tür offenhält für private Zuzahlungen."
 
Auf der Strecke bleiben seiner Meinung nach diejenigen, die sich ein teureres Material nicht leisten können. Aus Sicht der BAGP müssten die gesetzlichen Krankenversicherungen die höherwertigen Kompositfüllungen zumindest im Seitenzahnbereich vollständig bezahlen.

Was ist mit alten Amalgam-Füllungen?

Das EU-Verbot für Amalgam-Füllungen betrifft nur neue Füllungen, die ab 2025 eingesetzt werden. Bestehende Zahnfüllung aus Amalgam - die mehrere Jahrzehnte halten können - dürfen bleiben.
 
Die Amalgamfüllungen sind für die Trägerin und den Träger selbst übrigens ungiftig, erst bei der Entfernung werden giftige Quecksilberteile freigesetzt, die abgesaugt werden müssen.

Was sind Ihre Erfahrungen?

Wenn Sie in den kommenden Wochen und Monaten eine neue Zahnfüllung benötigen und Dentalamalgam vor dem Verbot das Mittel der Wahl für Sie darstellte: Was machen Sie dann jetzt? Und: Was schlagen Zahnärztin und Zahnarzt vor?

 

Wir würden gerne wissen, was das Aus von Dentalamalgam in der Praxis bedeutet. Schreiben Sie einfach per Mail an super.markt@rbb-online.de. Wir freuen uns auf Ihre Erfahrungsberichte!

Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 06.01.2025