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Frank W. begeht seinen ersten Mord 1982 gemeinsam mit einem Freund in der Nähe von Magdeburg. Das Opfer ist ein Mitarbeiter der Staatssicherheit, die auch sofort die Ermittlungen übernimmt.
Kurze Zeit später flüchtet Frank W. über den Grenzzaun in die BRD. Sein Komplize wird gefasst, gesteht die Tat und wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Die DDR stellt einen Auslieferungsantrag für Frank W., der abgelehnt wird. Frank W. kommt in Hamburg vor Gericht. Der Fall führt zu erheblichen politischen und diplomatischen Verwerfungen zwischen den beiden deutschen Staaten. Schließlich wird Frank W. wegen Raubmordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Gefängnis tötet er ein zweites Mal – einen Mithäftling – und ist deswegen bis heute hinter Gittern.