Polizeidirektor Ulf Buschmann (Bild: rbb/Polizei Brandenburg/Mario Heinemann)
Polizeidirektor Ulf Buschmann | Bild: Polizei Brandenburg/Mario Heinemann

Polizeiruf 110: Monstermutter - Interview mit Polizeidirektor Ulf Buschmann

Das Gemeinsame Zentrum der Deutsch-Polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Swiecko ist Vorbild für das deutsch-polnische Kommissariat im rbb-"Polizeiruf 110". Seit 2015 stehen Sie und Ihre Kollegen dem rbb beratend zu Seite, worin unterscheiden sich die fiktionale und die echte Dienststelle?

Eigentlich ist die Dienststelle im "Polizeiruf 110" recht realistisch der unsrigen in Swiecko nachempfunden. Wir haben auch so einen Doppeltisch, auf der einen Seite sitzen die deutschen und auf der anderen die polnischen Beamten. Aber wir sind keine Dienststelle, in der die Kollegen auf der Straße Ermittlungen durchführen, sondern wir koordinieren ausschließlich Maßnahmen, tauschen Informationen aus und geben diese an die entsprechenden Dienststellen weiter. Der rbb und der "Polizeiruf 110" sind da schon weiter. Im "Polizeiruf 110" erleben wir selbständige Beamte, die nach Polen gehen und Ermittlungsmaßnahmen durchführen. Das machen wir nicht, sondern dafür gibt es gemeinsame Ermittlungsgruppen. Aber wir arbeiten daran, eine Art gemeinsames Kriminalkommissariat einzurichten, das sich dann mit allen Fällen im deutsch-polnischen Grenzbereich beschäftigt.

Was unternehmen Sie beispielsweise ganz konkret, wenn ein Täter mit dem Auto im deutsch-polnischem Grenzgebiet flüchtig ist?

Sofern sich das Fahrzeug im Land Brandenburg befindet, leiten wir als Brandenburger Polizei Fahndungsmaßnahmen nach dem Fahrzeug und dem Fahrer ein. Das heißt, wir führen im angemessenen Umfang weitere Einsatzkräfte zu, engen den Bewegungsspielraum des Täters ein, um ihn schließlich zu stellen und festzunehmen. Sollten wir Hinweise darauf haben, dass der Täter beabsichtigt mit dem Fahrzeug die Grenze nach Polen zu überqueren, informieren wir vom Gemeinsamen Zentrum die polnische Polizei, so dass sie ähnliche Maßnahmen auf ihrem Hoheitsgebiet planen kann. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind auch befugt, die Staatsgrenze zu übertreten und alle erforderlichen vorläufigen Maßnahmen in Polen zu ergreifen, also das Fahrzeug anzuhalten und den Täter vorläufig festzunehmen.

Sie sind nicht nur der Deutsche Koordinator des Gemeinsamen Zentrum in Swiecko, sondern auch der Beauftragte des Polizeipräsidiums des Landes Brandenburg für die deutsch-polnischen Beziehungen. Auf welchen Grundlagen basiert die deutsch-polnische Zusammenarbeit?

Rechtsgrundlage für die deutsch-polnische Zusammenarbeit ist der deutsch-polnische Polizei-Kooperationsvertrag vom 9. Juli 2015. Dort ist alles geregelt, was deutsche Beamte in Polen und polnische Beamte in Deutschland tun dürfen. Es ist einer der modernsten Polizeiverträge, die wir im europäischen Raum haben, und der uns erhebliche Befugnisse im jeweils anderen Land ermöglicht. Verfolgungsfahrten über die Grenze können deutsche Beamte beispielsweise bis an die ukrainische Grenze durchführen, polnische Beamte quer durch Deutschland bis an die französische Grenze. Wir können als deutsche Beamte in bestimmten Gefahrensituationen in Polen selbständig handeln mit allen Befugnissen, die ein polnischer Beamter in der gleichen Situation ebenfalls hätte, das trifft auf polnische Beamte in Deutschland ebenfalls zu. Egal, ob gestohlene Handtasche oder flüchtiges Fahrzeug, in beiden Fällen können wir erste Maßnahmen zur Ergreifung des Täters unverzüglich einleiten.

Pressedossier