In eigener Sache - Gericht bestätigt Kündigung von rbb-Verwaltungsdirektor Brandstäter

Fr 01.09.23 | 16:23 Uhr
Hagen Brandstäter (Quelle: dpa/Jens Kalaene)
Audio: rbb24 Inforadio | 01.09.2023 | Silke Mehring | Bild: dpa/Jens Kalaene

Das Berliner Arbeitsgericht hat die Kündigung des langjährigen rbb-Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter bestätigt. Der 2018 geschlossene Dienstvertrag sei sittenwidrig gewesen. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) habe sich daher einseitig von dem Vertrag lossagen können.

"Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung"

Grund für die Sittenwidrigkeit im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches seien die Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld, die ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung darstellten. Die Stichhaltigkeit der außerordentlichen Kündigung durch den rbb wurde deswegen von dem Gericht gar nicht mehr geprüft.

Brandstäter sollte laut Dienstvertrag bereits vor Erreichen des Rentenalters ein Ruhegeld von 60 Prozent seines Gehalts (20.900 Euro brutto monatlich) erhalten. Er hätte dafür keine Leistung erbringen müssen. Daneben hätte er auch aus anderen Quellen Einkünfte erzielen dürfen - die wären nicht auf das Ruhegeld angerechnet worden.

Vorwurf der Verschwendung gefährde öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Laut Urteilsbegründung gingen diese vertraglichen Vereinbarungen weit über eine Kompensation für das Arbeitsplatzrisiko aufgrund der Befristung des Vertrages hinaus. Sie widersprächen auch den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die der Verwaltungsdirektor gebunden gewesen sei.

Schließlich, so das Gericht weiter, gefährde der Vorwurf der Verschwendung von Rundfunkgebühren den Ruf und die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Prämie muss nur teilweise zurückgezahlt werden

Hagen Brandstäter hat nun keinen Anspruch mehr auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung. Eine umstrittene ARD-Prämie muss er aber nur zu einem Drittel zurückzahlen. Denn den rbb selbst treffe durchaus eine Mitschuld am Zustandekommen der Vereinbarung. Gegen die Gerichtsentscheidung können beide Parteien noch Berufung einlegen.

Bereits im Frühjahr hatte das Berliner Arbeitsgericht entschieden, dass die Kündigung der Leiterin der Intendanz rechtmäßig gewesen sei. In diesem Fall steht das Berufungsverfahren noch aus. Zwei weitere Kündigungen, die der ehemaligen juristischen Direktorin und des Produktionsdirektors werden in erster Instanz am 20. September und am 8. November verhandelt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 01.09.2023, 15:33

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