Fußgängerverkehr an der Grenze - Auf der Frankfurter Stadtbrücke gilt wegen Grenzkontrollen ein Rechtsgehgebot

Fr 05.04.24 | 11:35 Uhr
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Rechtsgehgebot auf der Frankfurter Stadtbrücke
Bild: rbb/Robert Schwaß

Für zu Fuß gehende Personen gilt auf der Stadtbrücke in Frankfurt (Oder) ein Rechtsgehgebot. Nun wurde auch auf polnischer Seite in Słubice das entsprechende Schild angebracht - auf Frankfurter Seite steht eins auf Anordnung der Bundespolizei schon seit November.

Viele Fußgänger ignorieren die Regelung

Es handelt sich dabei um das Verkehrszeichen Nummer 259 nach Straßenverkehrsordnung (StVO), das das Fußgängerverbot regelt. Ein Zusatzzeichen weist zu Fuß gehende Personen darauf hin, den gegenüberliegenden Gehweg auf der rechten Seite in Fahrtrichtung zu nutzen.

Damit soll der einreiseseitige Fußgängerverkehr ungehindert kontrolliert werden, teilte die Bundespolizei auf rbb-Anfrage mit. Seit Oktober vergangenen Jahres gibt es stationäre Grenzkontrollen an der Stadtbrücke. Die Einhaltung der Fußgängerregelung kontrolliere die Bundespolizei nicht, sie sei dafür nicht zuständig.

Laut Mitteilung der Bundespolizei habe die Regelung "spürbar" gewirkt. Ein rbb-Reporter beobachtete am Donnerstag hingegen, dass viele Fußgänger die Regelung nicht kennen und auch nicht beachten. Die Regelung für Fußgänger soll so lange wie die Grenzkontrollen gelten. Das Bundesinnenministerium hat die "vorübergehenden wiedereingeführten Grenzkontrollen" bis zum 15. Juni verlängert.

Sendung: Antenne Brandenburg, 04.04.2024, 16:40 Uhr

4 Kommentare

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  1. 4.

    Ich betätige mich seit Jahren an den Aktionen von "Omas gegen Rechts" und habe nun ein Problem.

  2. 3.

    Die BuPol ist für die Kontrolle nicht zuständig. Tja, das Ordnungsamt in Frankfurt (Oder) sicher auch nicht, denn das ist ein polnisches Schild (genauer das Verbotsschild B-41) das in Slubice steht. Gilt also maximal bis zur Flußmitte und hat mit der StVO nichts zu tun, es ist nicht mal ein dort zugelassenes Verkehrszeichen.

  3. 2.

    In der Tat wirkt so ein Schild paradox, weil es schließlich auch Touristen gibt, die bis zur Brückenmitte gehen und dann wieder zurück, einer Stadtansicht willen und deshalb die Fahrbahn queren müssten. Ist so ein "Einfallstor" erstmal offen, fänden sich die Begründungen für alles mögliche. Da denke ich an die Fußgängertunnel der 1970er Jahre in Berlin, Hamburg und Kassel, die elendig langen rot-weißen-Absperrgitter, die in den 1950er Jahren zu Fuß seienden Menschen ein Slalom abverlangten.

    Einzig bei sehr hohem Fußverkehrsaufkommen kann ein Vorschreiben der Gehrichtung oder sogar getrennte Richtungstunnel sinnvoll sein - wie bei der Moskauer Metro, bei der 3 Mill. morgens mit ihr hinein- und am späten Nachmittag 3 Mill. mit ihr hinausfahren.

  4. 1.

    Die Schilder sind wieder ein typischer Geniestreich von Beamten. Die StVO kennt für Fußgänger keine Richtungsstreifen. Das angebrachte Schild ist eigentlich sogar unzulässig, da der Fußweg ja gar nicht gesperrt ist sondern aus der Gegenrichtung weiterhin genutzt werden soll. Ein Sperrschild müsste aber in beide Richtungen gelten. Dies ist üblicherweise bei Baustellen der Fall, die den Fußweg mit einnehmen. Kein Wunder, dass sich die Fußgänger nicht dran halten, denn das müssen sie auch gar nicht.

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