AGB nicht zugestimmt - Sparkasse kündigt rund 1.800 Kunden im Barnim

Di 09.04.24 | 12:33 Uhr
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Symbolbild:Frau führt ec-Karte am Geldautomat einer Sparkasse ein.(Quelle:imago images/M.Weber)
Audio: Antenne Brandenburg | 09.04.2024 | O-Ton: Knut Hinze | Bild: imago images/M.Weber

Rund 1.800 Kunden der Sparkasse Barnim haben in den vergangenen Tagen eine Kündigung für ihr Konto erhalten. Hintergrund sei die Umstellung der Kontoführung und in dem Zusammenhang auch ein neues Preismodell sowie neue Dienstleistungen, sagte der Sprecher der Sparkasse Barnim Knut Hinze dem rbb. Die betroffenen Kunden hätten den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen müssen, was aber seit August letzten Jahres nicht passiert sei.

Aktive Nutzung erforderlich

Die Konten bleiben nach Auslaufen der Kündigungsfrist bis zum 31. Mai noch einen weiteren Monat bestehen. Um weiterhin Kunde der Sparkasse Barnim zu bleiben, bedarf es einer "aktiven Nutzung", so der Sprecher der Sparkasse weiter.

"Die aktive Nutzung bedeutet unter anderem das Bezahlen mit der Sparkassen-Karte", erklärte Hinze. Auch die Einzahlung sowie Auszahlung von Bargeld, das Einrichten und Ändern von Daueraufträgen und die Erteilung von Überweisungsaufträgen gelten als aktive Nutzung.

Das heißt: Kunden, die noch in diesem Monat ihr Konto nutzen, stimmen den neuen AGB automatisch zu. Kunden, die den AGB weiterhin nicht zustimmen möchten, werden gebeten, der Sparkasse Barnim eine neue Bankverbindung mitzuteilen, so Hinze weiter.

Sendung: Antenne Brandenburg, 09.04.2024, 8:30 Uhr

12 Kommentare

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  1. 12.

    Dies ist ein weiterer beleg für den Untergang des Kundenservices der Sparkasse. Auf Teufel komm raus, die Leute/Kunden hintergehen und das auch noch in unanständiger Form, läßt einen den Kopf schütteln. Gut, daß ich bei der Berliner Bank bin, da siehts anders aus.

  2. 11.

    Die AGB dürfen keine Kontoführungspreise enthalten, denn dann wären es keine A(!)GB mehr, zumal die AGB nicht der Kontovertrag sind, sondern nur der Kundenvertrag, der auch für sämtliche andere Bankdienstleistungen die Grundlage bildet.
    Einen Kontoführungsvertrag darf die Bank natürlich grundsätzlich auch anpassen, um der Preisentwicklung Rechnung zu tragen oder einfach nur ihre Gewinne ein wenig in die Höhe zu treiben. Stimmt man dem nicht zu und die Bank bleibt stur, werden die zwar dieses Konto kündigen, aber alle anderen Verträge wie Depots, Schließfächer oder Kredite bleiben davon unberührt, weil das eigene Verträge sind. Im Kontoführungsvertrag muss man aber tatsächlich die AGB anerkennen, sonst kommt der Vertrag nicht zustande.

  3. 10.

    Noch mal: Mit den Preisen haben die AGB nichts (!) zu tun, die werden in einem separaten Kontovertrag geregelt.
    Die AGB können Sie auf der Internetseite der Bank jederzeit einsehen und durchlesen. Dort sind lediglich die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Kunde und Bank geregelt, mehr nicht. Da sich aber die Grundlagen gelegentlich ändern, auch wegen Änderungen von Gesetzen, müssen diese AGB gelegentlich angepasst werden. Das ist alles nichts Neues und hat bis vor wenigen Jahren niemanden interessiert, bis der BGH eine aktive Zustimmungspflicht (bis dahin war die Zustimmung passiv) gefordert hat. Das mag juristisch alles richtig und nachvollziehbar sein, geht aber an der Praxis leider völlig vorbei, verwirrt die Kunden, verursacht den Banken Mehrkosten und führt zu Kündigungen, die weder Bank noch Kunde wollen. Realistisch haben Kunden gar keine Wahl, den Änderungen nicht zuzustimmen, wenn sie irgendwo ein Konto führen müssen.

  4. 9.

    AGBs sind Grundvoraussetzung, das haben Sie ja anscheinend verstanden.
    Also, warum das ganze Rumgezicke. Sie gehören sicherlich zu den klassischen Neinsagern, die alles ablehnen, aber jeden Vorteil mitnehmen, den sie bekommen können.
    Zum Glück sind nicht alle so wie sie.

  5. 8.

    Wer versteht den schon die "Allgemeinen Bedingungen", wenn er nicht gerade Jurist ist. Wenn die sich dann ändern, nennen es die "Liberalen" nicht schlimm. Ist es ja auch nicht: Es wird nur alles teurer für den Kunden.
    Weiß gar nicht, ob es ein Verlust für mich wäre, wenn die Sparkasse mich nicht mehr mag..............

  6. 7.

    Ein Vertragsschluss bedarf der Gegenseitigkeit. Umd wenn ei e Partei die Bedingungen ändern will, kei e Zustimmung dafür erhält, kann sie kündigen.
    Ob das ein kund:innenfreundliches Gebaren ist, sei dahingestellt. Und die AGB enthalten mittelbar auch das Preisgefüge- wenn bsp.weise die Umstellung auf Kontomodelle zur Verteuerung führt und die Preistafel mit anerkannt werden soll.
    Ich hatte vor 2 Jahren auch nicht akzeptiert, wurde daraufhin von einem Bankvertriebs- Schnösel am Telefon als 'unsozial' den anderen Kund:innen gegenüber betitelt. Daraufhin ließ ich mir nach fast 30 Jahren ! das Girokonto kündigen. Inzwischen hab ich eines bei der Nachbarsparkasse- zu weitaus attraktiveren Bedingungen.

  7. 6.

    Das ist genau das Weltfremde, sowohl seitens der Richter als auch des Verbraucher"schutzes". Die AGB sind branchenweit einheitlich. Meines Wissens nutzen alle Privatbanken identische AGB, die Sparkassen verbundeinheitliche und die VR-Banken nochmal eine dritte Variante. Rein inhaltlich sind die aber alle nahezu deckungsgleich und wenn ein Institut die AGB ändert, dann tun das alle anderen auch. Man hat also die Wahl zwischen einem Bankkonto und ausschließlich Bargeld. Da letzteres inzwischen an vielen Stellen gar nicht mehr möglich ist, ist die Wahl praktisch nicht mehr vorhanden. Man kann also beim einen Institut die neuen AGB ablehnen, muss denen aber bei einem anderen Institut dann doch wieder zustimmen, sonst gibt es kein neues Konto. Formal muss der Kunde also neuerdings aktiv zustimmen, in der Realität bleibt ihm gar nichts anderes übrig.

  8. 5.

    Nein, Anpassungen in den AGB sind üblicherweise eben nicht zu Gunsten der Bank. In aller Regel sind das solch grundlegende Dinge, wie welcher Dienstleister die Daten verarbeiten darf, um zum Beispiel Zahlungsaufträge zu verarbeiten. Oder es werden grundlegende gesetzliche Anpassungen im Verbraucherrecht in diese eingebracht. Die AGB selbst sind viel zu allgemein, um einen Vorteil für die Bank zu schaffen. Die AGB können Sie sogar offen im Netz finden, da ist nichts verfängliches drin - dürfte es auch gar nicht. Anpassungen sind nun mal regelmäßig notwendig. Mit Zinsen und Gebühren haben die AGB gar nichts zu tun, die ergeben sich aus dem separaten Kontovertrag. Den darf eine Bank zwar auch aufkündigen/ändern. Dann ist es aber Verhandlungssache, wie beide Seiten weiter verfahren. Bei den AGB gibt es keinen Verhandlungsspielraum, da gibt es nur eine gültige Version und keine individuellen Absprachen.

  9. 4.

    Anpassungen zum Vorteil der Bank und nicht für den Kunden. Sparkassen sind Anstalten des Öffentlichen Rechts und dem Allgemeinwohl verlichtet! Genau hier ist der springende Punkt in Bezug auf andere Banken. Bei vielen AGBs stellte sich hinterher heraus das diese Rechtswidrig war und auch die Sparkassen haben Kunden um ihre Zinsen bis heute betrogen.

    Zudem müssen Banken ihre Leistungen nicht ausweisen, Zusätzliche Gebühren erscheinen als Sammelposten und sind für den Kunden nicht nachvollziehbar. Alleine schon wie man versucht hatte die Zustimmung zu erreichen ist sehr fraglich. Man erinnere sich an das Fenster am Automaten wo man versucht hatte die Kunden zu überrumpeln. Rechtswidrig und auch das man bei der Nutzung des Kontos zustimmt ist auch noch nicht aus geurteilt.

  10. 3.

    Der Artikel ist schlecht aufgestellt. Was nützt mir ein Sonderkündigungsrecht wenn beim Wechsel in eine bzw. zu einer Anderen Bank die AGB`s dahin gebend / ebenfalls geändert worden sind? Siehe Gerichtsentscheidung denn dieses Urteil war der Auslöser. Zweitens wer hat eigentlich dem Hamburger Verbraucherschutz veranlasst gegen die Bestehenden AGB`s zu klagen von mir gab es kein Einverständnis beschweige Zustimmung zur Klage die alten AGB`s waren für mich annehmbar.

  11. 2.

    Nein, das ist keine Erpressung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißen nicht umsonst so - sie gelten allgemein und für alle Kunden gleich. Da sich regelmäßig Anpassungen erforderlich machen, wurden sie schon immer angepasst. Wirklich für die Kunden negative Dinge sind da eh nicht drin geregelt, es wird ja nur der allgemeine Geschäftsbetrieb darin formuliert. Früher wurden die Kunden darüber informiert und wer nicht widersprochen uns dein Konto geschlossen hat, für den galt es dann. Allerdings hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Jahren festgelegt, dass diese kundenfreundliche Vorgehensweise nicht mehr zulässig ist und jeder Kunde nun aktiv zustimmen muss. Das Ergebnis ist das gleiche: Wer nicht zustimmt, kann sein Konto nicht weiterführen. Nur dass die Kreditinstitute jetzt mehr Arbeit und Ärger mit den Kunden haben, die diese Konsequenzen nicht verstehen wollen und nicht wissen, warum da jetzt ihre aktive Zustimmung nötig ist.

  12. 1.

    "Die betroffenen Kunden hätten den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen müssen".

    Sowas nenne ich Erpressung.

    Die Sparkasse Barnim scheint nicht besser zu sein als jede x-beliebige kapitalistische Bank die nur die eigenen Interessen im Blick hat und nicht das Gemeinwohl!.

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