Justiz -
Ein AfD-Politiker soll im Sommer in einer Gesprächsrunde im Landtag mit Grundschulkindern zwischen neun und zwölf Jahren über Gruppenvergewaltigungen und Migration gesprochen haben - als ein Elternteil sich dagegen verwehrte, wurde ihr Name von der AfD öffentlich gemacht. Das Problem dabei: Ist dadurch das Persönlichkeitsrecht verletzt worden oder nicht?
Beitrag von Katrin Neumann