Brandenburg -
Ab dem 15. Januar 2025 erhalten gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte – es sei denn, sie widersprechen dem aktiv. Mit der digitalen Akte sind Diagnosen, Arztberichte und weitere Informationen dann sofort abrufbar. Wir blicken auf die Vor- und die Nachteile.
Beitrag von Friedrich Herkt