Zahnbleaching: Tipps und Risiken - Weiße Zähne - aber wie?
Strahlend weiße Zähne sind ein Schönheitssymbol und sie stehen auch für Gesundheit. Tatsächlich gehen manche Erkrankungen mit der Verfärbung von Zähnen einher. Meistens sind es aber Nikotin, Kaffee, Rotwein und Co., die die Zähne verfärben. "rbb Praxis" informiert, mit welchen Methoden sie wieder zum Strahlen gebracht werden können und wann Aufhellen, auch Bleaching genannt, eher schadet.
Zahnfarbe
Der Zahnschmelz ist die härteste Substanz unseres Körpers. Seine natürliche Farbe ist genetisch festgelegt und unterscheidet sich von Mensch zu Mensch. Zahnärzte unterscheiden zwischen vier Grundtönen und vier Helligkeitsstufen. Im Laufe des Lebens werden die Zähne immer dunkler, weil sich Pigmente aus Nahrung und Genussmitteln in der oberen Schicht des Zahnschmelzes ablagern. Vor allem Tee, Tabakrauch, Kaffee, Rotwein oder Fruchtsäfte verfärben die Zähne. Aber auch manche Medikamente, wie das Antibiotikum Tetrazyklin sowie Karies oder Mangelernährung, können dafür verantwortlich sein, dass die Zähne immer dunkler werden. Auch die Verletzung eines Zahns, etwa durch einen Sturz auf die Zähne, kann mit Verfärbungen einhergehen. Ursache ist dann ein Bluterguss, der bis ins Zahnbein vorgedrungen ist und dort nicht vom Körper abgebaut werden kann. Der Zahn verfärbt sich dann quasi von innen.
Aufhellen mit Zahnpasta
In jedem Supermarkt gibt es Zahncremes, die versprechen, allein durch das Zähneputzen zu einem "blendend weißen Lächeln" zu verhelfen. Die darin enthaltenen Schmirgelstoffe, können aber auf Dauer das empfindliche Dentin (Zahnbein) am Zahnhals schädigen, vor allem wenn mit zu viel Druck und falscher Putztechnik geschrubbt wird. Der so genannte RDA-Wert (Relative Dentin Abrasion) gibt an, wie viele Schmirgelstoffe in den Cremes enthalten sind. Ein RDA-Wert von 30 bis 69 bedeutet: niedriger Abrieb, 70 bis 149 putzt mittelstark und ab 150 besteht ein hoher bis sehr hoher Abrieb. Die Angabe des RDA-Werts auf den Verpackungen ist nicht verpflichtend und lässt sich oft nur beim Hersteller erfragen. Hinweise können aber die Begriffe auf den Verpackungen geben. "Bleaching" und "Whitening" stehen für eher abrasive, also stark schmirgelnde Produkte. Zahncremes für überempfindliche Zähne, etwa mit der Aufschrift "sensitiv", enthalten meist wenig Schmirgelstoffe und reinigen daher schonender. Zahnpasten mit hohen RDA-Werten sollte man nur bei starken Verfärbungen und nicht länger als ein bis zwei Wochen benutzen.
Bleaching nur bei gesunden Zähnen
Vor jeder Aufhellung der Zähne, ob beim Zahnarzt oder in Eigenregie, sollte man prüfen lassen, ob die Zähne gesund sind. Nicht aufgehellt werden darf bei Zahnerkrankungen wie Karies, Parodontose, Defekten im Zahnschmelz, undichten Füllungen oder bei freiliegenden Zahnhälsen. Auch eine Schwangerschaft oder Stillzeit ist keine gute Zeit für ein Bleaching. Vor jedem Bleaching empfiehlt sich eine professionelle Zahnreinigung. Denn nur wenn die Zähne frei von Belag sind, kann der Arzt die Farbe richtig beurteilen. Wichtig zu wissen ist auch, dass Kronen, Brücken und Füllungen ihre Farbe durch das Aufhellen nicht verändern. Das sollte berücksichtigt werden, damit ein harmonisches Gesamtbild entsteht.
Bleaching mit professioneller Hilfe
Das Aufhellen der Zähne beim Zahnarzt hat den Vorteil, dass man dort gleich prüfen lassen kann, ob die Zähne auch gesund sind und einem chemischen Bleaching nichts im Weg steht. Zahnärzte arbeiten mit konzentrierten Aufhellungsmitteln, die aus Karbamidperoxid bestehen. Es setzt sich zusammen aus Karbamid, einem geschmacksneutralen und farblosen Gel und Wasserstoffperoxid, das zum Beispiel auch zum Haarfärben eingesetzt wird. Beim so genannten "Power Bleaching" kommt eine sehr starke Wirkstoffkonzentration zum Einsatz. Deshalb wird das Zahnfleisch mit einem gummiartigen Überzug oder anderen Techniken abgedeckt. Die Zähne werden dann mit dem hochkonzentrierten Bleichgel bestrichen, welches 15 bis 30 Minuten einwirkt. Diese Wirkung kann noch durch den Einsatz von Laser, LED- oder UV-Licht erhöht werden. Bei einem weniger intensiven Verfahren, fertigt der Zahnarzt individuelle Kunststoffschienen an, in die dann das Bleichmittel gegeben wird. Das kann in der Zahnarztpraxis geschehen, ist aber auch für den Hausgebrauch gedacht. Es gibt Schienen, die man über Nacht trägt, andere tagsüber für wenige Stunden. Verfärbt sich ein Zahn nach einem Sturz oder einer Wurzelbehandlung, kann der Zahnarzt das Bleichmittel auch direkt in den Zahn geben. Der wird dann mit einer provisorischen Füllung versehen und nach drei bis fünf Tagen erfolgt eine Kontrolle des Ergebnisses. Ist es zufriedenstellend wird der Zahn ausgespült und mit einer endgültigen Füllung versehen.
Kosten und Nebenwirkungen
Das professionelle Aufhellen der Zähne wird nicht von den Krankenkassen bezahlt. Beim Zahnarzt muss man mit Kosten von 250 bis 800 Euro für eine Sitzung rechnen, je nachdem ob es sich um das aufwändigere "Power Bleaching" inklusive Laser oder UV-Licht-Einsatz handelt oder um weniger aufwendige Verfahren. Das Aufhellen einzelner Zähne kostet zwischen 70 und 110 Euro. Fertigt der Zahnarzt eine individuell angepasste Schiene für zuhause an, muss mit Kosten zwischen 250 und 400 Euro gerechnet werden. Empfehlenswert ist es, sich vorher einen Kostenplan erstellen zu lassen.
Recht häufig kommt es nach einer professionellen Aufhellung der Zähne zu Zahnfleischreizungen und einer erhöhten Empfindlichkeit der Zahnhälse. Beides klingt aber meist nach einiger Zeit wieder ab. In manchen Fällen kann es auch zur so genannten Entmineralisierung der Schmelzoberfläche nach Bleaching kommen. Ob die Zähne sich davon wieder erholen ist nicht geklärt. Forscher der Ohio State University haben in neueren Studien beobachtet, dass der Zahnschmelz nach der Anwendung bestimmter Bleaching-Produkte an Härte verliert.
Aufhellen auf eigene Faust
In Drogerien und Apotheken gibt es eine Reihe von Produkten zum Aufhellen der Zähne, die den Geldbeutel nicht so stark belasten, wie ein professionelles Bleaching. Auch für diese Produkte gilt: Die Zahngesundheit sollte vorab auf jeden Fall vom Zahnarzt geprüft werden. Generell sind diese Mittel weniger hoch dosiert als Bleichmittel, die der Zahnarzt in der Praxis benutzt. Bleichmittel mit Wasserstoffperoxid sollten für den Hausgebrauch keinesfalls mehr als 0,1 Prozent dieses Stoffes enthalten. Das sollten vor allem Nutzer von Internetprodukten beachten. Wer nicht auf Chemie setzen will, greift vielleicht gern zu Weißmacher-Pulvern mit natürlichen Inhaltsstoffen. Angeboten werden Pulver mit Ackerminze, indischer Stachelbeere oder Extrakten des Zimtbaums. Das Problem bei diesen Pulvern: Sie polieren zwar die Zähne, haben aber kaum einen aufhellenden Effekt. "Effektiver", allerdings im negativen Sinn, sind Produkte, die Aktivkohle enthalten. Die Körner der Kohle wirken wie eine Art Schleifpapier, das die Zähne aufraut und den Zahnschmelz abträgt. Das führt kurzfristig vielleicht zu helleren Zähnen, sorgt aber auf Dauer dafür, dass Beläge und Farbpigmente sich leichter an den Zähnen festsetzen und diese viel schneller verfärben lassen. Gleiches gilt für Hausmittel, wie Backpulver, Zigarrenasche, Salz und Zitronensaft. Dadurch, dass all diese Stoffe den Zahnschmelz angreifen, kann auch schneller Karies entstehen.