Gesundheit | Beitrag | Lesedauer etwa 9 Minuten - Angehörige pflegen: Hilfe in Berlin und Brandenburg
Wer Angehörige pflegt, dem steht Hilfe zu: Von Pflegeunterstützungsgeld, Familienpflegezeit und Beratung bis zu Kursen, Urlaubspflege oder Kurzzeitpflege.
Die eigenen Eltern als Angehörige oder Angehöriger zu pflegen erfordert viel Kraft - körperlich, emotional, psychisch. Es braucht dringend Beratung, Infos, aber auch Geld für die Pflegepersonen.
Viele Fragen stellen sich: Was ist Pflegeunterstützungsgeld und woher bekomme ich es im akuten Notfall? Woher kommt Urlaubspflege oder Kurzzeitpflege wenn Angehörige selbst einmal Zeit brauchen? Wie steht es um Rente und Rentenpunkte für Angehörige, die ihren Beruf aufgeben (müssen) für die Pflege? Bei Pflegestützpunkten, aber auch in kostenlosen Pflegekursen für Angehörige finden wir Antworten und konkrete Tipps.
In vier von fünf Fällen pflegen Angehörige
Immer mehr Menschen in Deutschland brauchen Pflege - das kann plötzlich passieren durch Krankheit oder einen Schlaganfall. Vielfach sind es aber auch Demenzerkrankungen wie Alzheimer oder einfach Alterserscheinungen, die dazu führen, dass alte Menschen Hilfe und konkret auch Pflege brauchen. In Deutschland werden vier von fünf Pflegebedürftigen zu Hause betreut - meist von Angehörigen mit Unterstützung von Pflegediensten (Zahlen des Statistischen Bundesamtes von 2021). Nur rund ein Fünftel der Pflegebedürftigen lebt "fulltime", also vollstationär, in einem Pflegeheim.
In Brandenburg lebten zum Jahresende 2021 184.600 Pflegebedürftige, in Berlin 185.500. Für Berlin bedeutet das: fünf Prozent der Bevölkerung werden gepflegt. In Brandenburg sind es sogar über sieben Prozent der Bevölkerung (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg).
Pflegeberatung: So helfen Pflegestützpunkte
Amtsdeutsch, Formulare und ein Dschungel der Ansprüche für Menschen, die Angehörige pflegen - es gibt viele Hürden in der Pflege, die uns überfordern können. Helfen kann eine gute und konkrete Pflegeberatung. Seit 2009 gibt es dafür bundesweit zum Beispiel die sogenannten Pflegestützpunkte - unabhängige Beratungsstellen, in denen mindestens ein Pflegeberater und ein Sozialberaterin individuelle und kostenlose Pflegeberatung anbieten. Sie helfen beim Zurechtfinden in den Vorschriften, bei Antragsformularen für Pflegezeit & Co. oder bei der Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Außerdem sind die Pflegestützpunkte Teil eines Netzwerkes der Versorgung in ihrer Region - können also direkt Ansprechpartner, Pflegedienste usw. vermitteln. Alternativ dürfen zudem private, zertifizierte Pflegeunternehmen die Pflegeberatung anbieten. Auch hier übernimmt die Pflegekasse die Kosten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden.
Die Beratung der Pflegenden dient natürlich in erster Linie dazu, pflegenden Angehörigen zu helfen und beispielsweise über Entlastung, Pflegeschulungen, finanzielle Ansprüche oder hilfreiche Technik zu informieren. Anspruch darauf haben alle Versicherten, die Leistungen aus der Pflegekasse erhalten oder dies beantragt haben und bei denen erkennbar Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Außerdem besteht ein eigenständiger Anspruch auf Pflegeberatung auch für pflegende Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen, etc., wenn sie hierfür die Zustimmung der beziehungsweise des Pflegebedürftigen haben.
Aber: Umgekehrt sind alle pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2 - 5, die von der Pflegekasse Pflegegeld empfangen, nach § 37 Absatz 3 SGB XI auch zu einer persönlichen Pflegeberatung verpflichtet.
55 Pflegestützpunkte bieten Pflegeberatung in der Region Berlin-Brandenburg
Pflegekassen und Kommunen betreiben gemeinsam in Landkreisen und kreisfreien Städten 19 Pflegestützpunkte in Brandenburg, dazu kommen 36 Pflegestützpunkte in Berlin. Zu finden sind sie über diese offiziellen Webseiten:
Pflegestützpunkte in Berlin: pflegestuetzpunkteberlin.de
Pflegestützpunkte in Brandenburg: pflegestuetzpunkte-brandenburg.de
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Pflegebedürftige, wie auch pflegende Angehörige haben Anspruch auf Pflegekurse, die ihnen die ganze Bandbreite an Wissen rund ums Thema Pflege vermitteln, von Grundlagen über Burnout-Risiken, den Umgang mit Demenz bis zur Bürokratiehilfe.
Paragraf 45 des 11. Sozialgesetzbuches verpflichtet Pflegekassen oder andere Einrichtungen kostenlose Pflegekurse und Pflegeschulungen anzubieten. Diese Pflegekurse sind auch für pflegende Angehörige kostenlos: Die Kosten trägt nämlich bei Privatversicherten die Pflegeversicherung und bei gesetzlich Versicherten die Pflegekasse. Möglicherweise müssen pflegende Angehörige aber in Vorleistung gehen und die Kosten später mit ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung abrechnen.
Eine große Auswahl an Pflegekursen gibt es nicht nur vor Ort, sondern auch online, als digitalen Kurs, an dem man auch von zu Hause aus teilnehmen kann.
Für Teilnahme am Pflegekurs Verhinderungspflege nutzen
Pflegekurse ziehen sich in der Regel über mehrere Termine. Wer bereits einen Angehörigen pflegt oder die Pflege eines Bekannten unterstützt - jedenfalls jemanden pflegt, der schon einen Pflegegrad hat, der oder die kann für die Teilnahme am Pflegekurs über die Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass die Kosten für eine Ersatzpflegeperson bei der Pflegekasse abgerechnet werden können. Das gilt auch für eine stundenweise Ersatzpflegeperson, wie es für einen Kurs nötig sein kann.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 16.08.2024