Recht | Beitrag | Lesedauer etwa 4 Minuten - Rückgaberecht & Umtausch: Ungeliebte Geschenke loswerden
Wenn Geschenkideen danebenliegen, kann oft das Rückgaberecht helfen. Aber was gilt beim Zurückgeben? Wie geht Umtausch von Geschenken? Und was gilt ohne Kassenbon?
Passende, am besten individualisierte Geschenke schenken wie der Weihnachtsmann - das kann leider nicht jeder und jede. So gehen einige gut gemeinte Geschenkideen zum Weihnachtsfest richtig schief, und nach dem Auspacken von Socken, Schal und Parfum kommt die Frage: Wie ist das eigentlich mit Rückgaberecht und Umtauschrecht? Was gilt beim Umtausch ohne Kassenbon? Spielt es eine Rolle, ob das Weihnachtsgeschenk online oder im Einzelhandel vor Ort gekauft wurde? Und was ist eigentlich mit Gewährleistung oder Garantie, wenn das Geschenk kaputt war?
Leider lautet die Antwort für viele Fälle: Es kommt darauf an - auf die Details beim Kauf des Geschenks und nicht selten auch auf die Kulanz der Händlerinnen, Händler und Shops bei Rückgabe oder Umtausch ...
Geschenk im Laden gekauft: Habe ich Recht auf Umtausch oder Rückgabe?
Im stationären Handel, also dem klassischen Ladengeschäft, gibt es kein Umtauschrecht: Mit der Bezahlung an der Kasse und der Aushändigung der Ware ist der Kaufvertrag juristisch gesehen wirksam abgeschlossen. Es gilt "gekauft ist gekauft" und "gekauft wie gesehen", daher gibt es kein Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht aus dem sich ein Umtausch - sozusagen die Rückabwicklung des Kaufvertrages - ableiten lassen würde.
Händlerinnen und Händler können uns dieses Recht aber freiwillig anbieten: Mancher Laden macht das in der Adventszeit freiwillig schon vor dem Kauf und bietet Möglichkeiten für Umtausch, Gutscheine oder Rückgabe an. Andere Händer nehmen das ungeliebte Geschenk im Nachhinein aus Kulanz zurück oder tauschen es um. Wichtig ist aber: Einen gesetzlichen Anspruch und ein Recht darauf gibt es nicht - der Umtausch ist dann reine Kulanz vom Ladengeschäft unseres Vertrauens.
Tipp: Rückgaberecht und Umtausch selber aushandeln
Besteht schon beim Kauf des Geschenks die Gefahr, dass es z. B. wegen falscher Größe, Farbe oder Nichtgefallen beim Beschenkten durchfallen könnte, ist es ratsam, direkt beim Kauf ein Umtauschrecht zu vereinbaren.
Ein Umtausch- oder Rückgaberecht festzulegen steht Vertragspartnern frei. So kann beispielsweise auf dem Kassenbon notiert werden, dass eine Rückgabe innerhalb einer bestimmten Frist möglich ist. Gewähren Händler so ein Umtauschrecht, darf die Ware gegen andere Ware oder gegen einen Gutschein umgetauscht werden. Wird ein Rückgaberecht gewährt, erhalten wir auf Wunsch auch das Geld für das Geschenk zurück.
Der Kassenbon sollte - auch ohne vereinbartes Rückgaberecht - auf jeden Fall aufgehoben werden, um eine halbwegs realistische Chance auf Umtausch zu haben.
Online-Bestellung - sicher Rückgaberecht und Umtausch?
Wurde das Geschenk online gekauft, gibt es in jedem Fall eine gesetzliche Regelung: 14 Tage Widerrufsrecht. Das gilt im Übrigen auch für Dinge, die telefonisch oder an der Haustür gekauft wurden. Viele Online-Händler nennen diese Rückgabefristen direkt auf der Startseite des Shops.
Außerdem bieten viele Online-Shops auch ein verlängertes Rückgaberecht an - beliebt sind beispielsweise 30 Tage. Auch in der Weihnachtszeit sind die Fristen für Rückgabe- beziehungsweise Widerrufsrecht oft verlängert, auf vier Wochen oder mehr. Ein Blick in die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) verrät außerdem, ob die Kosten für den Rückversand dabei vom Käufer oder vom Händler getragen werden.
Rückgaberecht beim Onlineshopping: Ausnahmen von der Regel
Die AGB nennen auch mögliche Ausnahmen vom Rückgaberecht: Handelt es sich beim Weihnachtsgeschenk um eine Maßanfertigung (z. B. Gravur oder Stickerei) oder eine individualisierte Geschenkidee, gibt es in den meisten Fällen nicht nur kein Umtauschrecht, es erlischt auch das Widerrufsrecht.
Hygieneprodukte und Kosmetikprodukte müssen in der Regel originalverpackt zurückgeschickt werden und dürfen nicht geöffnet oder benutzt worden sein. Auch bei frischen, verderblichen Produkten gibt es das Rückgaberecht nicht - wer also seine Weihnachtsgans online bestellt und beim Auspacken nicht ansprechend findet, kann sie nicht zurückschicken.
Einige Händler, die sowohl online als auch mit zahlreichen Filialen in Einkaufszentren und Fußgängerzonen zu finden sind, bieten auch an, Online-Bestellungen in der Filiale zurückzugeben. So eine Rückgabe spart Versandkosten und schont im Idealfall die Umwelt ein bisschen.
Rüchgaberecht & Umtausch auch bei Click & Collect?
Bei einer Click & Collect-Bestellung handelt es sich auch juristisch um einen Kauf im Internet. Der Vertrag wird dort geschlossen, dementsprechend gelten die gleichen Regeln wie beim "normalen" Online-Shopping.
Anders sieht das aus bei Click & Reserve, d.h. wenn ein in der Filiale vorrätiger Artikel nur reserviert, nicht aber direkt gekauft wird. Hier findet der Vertragsschluss in der Filiale statt, darum gelten die gleichen Regeln wie beim Geschenke kaufen in einem Ladengeschäft - ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht gibt es standardmäßig nicht.
Weitere Informationen zu Rechten beim Kauf gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Geschenk kaputt, Ware defekt: Welche Rechte bringt die Gewährleistung?
Bei defekten oder fehlerhaften Produkten ist immer der Verkäufer erster Ansprechpartner. Wichtig: Der Händler kann nicht einfach an den Hersteller verweisen und so die Verantwortung abgeben. Diese Gewährleistung gilt übrigens grundsätzlich für die ersten zwei Jahre nach dem Kauf.
Alle nicht bekannten Fehler und Mängel fallen unter die Gewährleistung. Die gilt auch, wenn es sich um ein Sonderangebot handelt, außer der Mangel ist ausdrücklich beschrieben, Grund für das Schnäppchen und jedenfalls Kundin oder Käufer bekannt (z. B. bei zweiter Wahl oder B-Ware-Artikeln).
Seit 2022 gilt: Innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf muss zudem der Verkäufer beweisen, dass der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war (Beweislast). Nach dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer. Vor 2022 betrug die Frist sechs Monate.
Anders bei der Garantie, die viele auf ihre Produkte abgeben: Die Garantie ist ist keine gesetzliche Pflicht und eine vollkommen freiwillige Leistung des Herstellers. Innerhalb der Garantiefrist muss der Hersteller Mängel beseitigen, egal ob das Produkt von Anfang an defekt war oder erst später kaputt gegangen ist. Die Garantie entkräftet aber auf keinen Fall die gesetzliche Gewährleistung, also Rechte des Käufers gegen den Verkäufer.
Geld zurück bei defekter Ware?
Zunächst besteht kein direkter Anspruch darauf. Der Händler hat erstmal die Möglichkeit, einen mangelfreien Ersatz zu liefern oder eine Reparatur zu veranlassen. Das darf sich aber nicht unendlich hinauszögern: Schlägt eine Reparatur zweimal fehl, kommt eine Ersatzlieferung nicht zustande oder verzögert sich diese unzumutbar lange, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückverlangen. Seit 2022 gilt das übrigens auch für digitale Produkte wie etwa Software, Streaming-Dienste oder Apps.
Bei Rücksendung defekter Ware darf der Händler übrigens nicht verlangen, dass die Originalverpackung noch vorhanden ist. Die oft sperrigen, platzraubenden Kartons können also getrost recycelt werden, sobald die Rückgabefrist abgelaufen ist.
Handelt es sich um einen kleinen Schaden, wie etwa eine kleine Delle oder ein übersehbarer Kratzer, der die Funktion nicht beeinträchtigt, ist eine Kaufpreisminderung oft für beide Seiten eine denkbare Lösung, insbesondere bei Großgeräten wie Möbeln oder z. B. einem Kühlschrank. Für beide Parteien entfällt dann der aufwändige Abtransport und die Neulieferung. Und als Kunde oder Kundin ist die Kaufpreisminderung oft Entschädigung genug. Aber auch hier gilt: Es besteht kein Anspruch auf Kaufpreisminderung.
Schnäppchen entdeckt - habe ich Anspruch auf den günstigen Preis?
Das Gerücht um den gezeigten Preis ist leider falsch und die Antwort heiß: Leider nein. Der ausgeschriebene Preis ist nicht verbindlich. Das gilt im Übrigen auch für Preise im Schaufenster, an Preistafeln und sogar auf Preisschildern.
Egal wie toll die günstige Geschenkidee war - am Ende gilt einzig der Preis, der an der Kasse aufgerufen, also angezeigt wird. Das wird oft bei sogenannten "Preisfehlern" im Internet zum Streitpunkt. Hier hat das Gesetz aber einen Schutz für Onlinehändler eingebaut - fällt ihnen der Irrtum auf, so kann der Shop innerhalb einer kurzen Frist - in der Regel maximal 10 bis 14 Tage - den Kauf stornieren. Heißt im schlechtesten Fall: Das günstige Geschenk kann bei einem solchen Irrtum teurer werden oder muss zurückgegeben werden - der alte, günstige Vertrag für den Kauf ist jedenfalls ungültig.
Kein Stornierungsgrund sind hingegen Lieferengpässe. Einzig, wenn es dem Händler ganz unmöglich ist, die Ware zu beschaffen, ist eine Stornierung legitim. Dauert es nur länger oder müsste der Verkäufer den Artikel woanders, ggf. teurer beschaffen, ist das für ihn zumutbar.
Geschenk loswerden, wenn rechtlich nichts geht
Das Produkt ist einwandfrei, aber der Kassenbon weg, der Händler bietet keinen Umtausch an und das gute Stück gefällt so gar nicht? Keine Panik!
Kleidung lässt sich gut über spezielle Plattformen verkaufen und mit Glück noch zu etwas Geld machen. Geht auch hier nichts, freuen sich viele Organisationen über Spenden. Andere ungeliebte Geschenke können auf Ebay, Kleinanzeigen und ähnlichen Seiten eingestellt werden oder in Nachbarschaftsgruppen zum Kauf angeboten werden. Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden und vielleicht ist am Ende jemand von der Geschenkidee verzückt.
Ein Beitrag von SUPER.MARKT, 05.12.2024.