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Der FDP-Abgeordnete wendet sich gegen die Dringlichkeit, mit der die Novelle des Hochschulrechts noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Er argumentiert u.a. mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Torsten Schneider sieht eine Eilbedürftigkeit, auch, weil es um die Wiederholungsmöglichkeit von Prüfungen für Studenten nach der Pandemie geht. Der Tagesordnungspunkt wird nicht gestrichen.