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Drei Tage vor der Wiederholungswahl nutzte die Opposition die Aktuelle Stunde zum Thema "Zukunftshauptstadt Berlin", um mit der rot-grün-roten Regierungspolitik abzurechnen. Die Regierende Bürgermeisterin zog Bilanz. Beschlossen wurde ein Gesetz, wonach Lehrer künftig bis zum 52. Lebensjahr verbeamtet werden. Der frühere DDR-Bürgerrechtler Frank Ebert wurde einstimmig zum neuen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur gewählt.
Drei Tage vor der Wiederholungswahl in Berlin hat die Opposition die Plenarsitzung zur Abrechnung mit der rot-grün-roten Regierungspolitik genutzt. In der Aktuellen Stunde über die "Zukunftshauptstadt Berlin" betonte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey dagegen die Erfolge des rot-grün-roten Senats und erklärte ihr Bild von der Zukunft der Hauptstadt.
Die CDU warf ihr vor, die Lage der Stadt im Wahlkampf schönzureden. Sie kritisierte u.a. die
Arbeitslosenquote und die aus ihrer Sicht ungenügende Reaktion des Senats auf die Inflation. Die AfD gab der rot-grün-roten Koalition die Schuld für steigende Energiepreise. Die FDP forderte Giffey auf, Enteignungen von großen Wohnungsunternehmen eine klare Absage zu erteilen und sich für den Weiterbau der A100 auszusprechen.
Neuer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Das Parlament wählte den früheren DDR-Bürgerrechtler Frank Ebert zum neuen Berliner Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Der Senat hatte den 52-Jährigen für den Posten vorgeschlagen. Er löst Tom Sello ab, der in den Ruhestand geht. Ebert tritt sein neues Amt zum 1. März an. Seine Amtszeit beträgt zunächst fünf Jahre.
Juristisches Neuland mit der Wahl am Sonntag
Mit der am 12. Februar anstehenden Berliner Abstimmung findet in Deutschland offiziell die erste komplette Wahlwiederholung auf Landesebene statt. Damit wird zugleich juristisches Neuland betreten.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof urteilte, dass die Wahlperiode nicht neu beginne. Das heißt, die Legislaturperiode läuft weiter. Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landesparlaments müssen jedoch alle Gremien neu gebildet werden. Das betrifft Parlament und Fraktionen, die sich neu konstituieren müssen sowie alle Ausschüsse.
Die Juristen empfehlen, im neu zusammengesetzten Parlament die erste Lesung der Gesetzesentwürfe zu wiederholen. Damit könne dem in der Verfassung verankerten Gebot von zwei Lesungen entsprochen und "jegliche Rechtsunsicherheit vermieden" werden. Bereits beschlossene Gesetze blieben gültig.