Verwaltungsgericht Berlin -
Ein Sonderfahrstreifen für Busse auf der Straße Unter den Linden in Berlin-Mitte darf bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden.
Die Berliner Verkehrsverwaltung hatte im März 2023 die Fahrbahn dort neu aufgeteilt. Bis dahin teilten sich Busse und Fahrradfahrer gemeinsam eine Spur, für den Autoverkehr standen zwei Spuren pro Richtung zur Verfügung. Seit der Änderung gibt es eine Spur jeweils für Autos, Busse und Radfahrer.
Gericht: Sonderfahrstreifen gewährleistet pünktlichen ÖPNV
Ein Autofahrer wollte das nicht hinnehmen und argumentierte, dass sich der Verkehr auf nur einer Autospur stark staue. Die Busspur sei in der Regel frei befahrbar. Busse und Radverkehr könnten sich eine Spur teilen, um den Kfz-Verkehr zu entlasten. Konflikte seien nicht zu erwarten, weil es dort wenige Radfahrer gebe.
Das Gericht ließ das nicht gelten und entschied, dass durch den Bussonderfahrstreifen ein pünktliches und zuverlässiges Angebot des ÖPNV gewährleistet werde. Dieser werde dadurch attraktiver und motiviere mehr Menschen, auf Bus und Bahn umzusteigen. Außerdem habe die Senatsverwaltung eine Verkehrszählung durchgeführt, um den Verkehrsfluss zu analysieren. Die daraus entstandende Verkehrsprognose, in die auch der Ausbau der U-Bahn-Linie U5 eingeflossen sei, sei nicht zu beanstanden.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Sendung: rbb 88.8, 18.03.2025, 14:30 Uhr