Verwaltungsgericht Berlin - Sonderfahrstreifen für Busse auf der Straße Unter den Linden bleibt

Di 18.03.25 | 14:37 Uhr
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Archivbild: Ein Bus der Linie 100 zum Zoologischen Garten fährt auf den Boulevard unter den Linden. (Quelle: dpa/Kalaene)
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Audio: rbb 88.8 | 18.03.2025 | Natascha Gutschmidt | Bild: dpa/Kalaene

Ein Sonderfahrstreifen für Busse auf der Straße Unter den Linden in Berlin-Mitte darf bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht am Dienstag in einem Eilverfahren entschieden.

Die Berliner Verkehrsverwaltung hatte im März 2023 die Fahrbahn dort neu aufgeteilt. Bis dahin teilten sich Busse und Fahrradfahrer gemeinsam eine Spur, für den Autoverkehr standen zwei Spuren pro Richtung zur Verfügung. Seit der Änderung gibt es eine Spur jeweils für Autos, Busse und Radfahrer.

Gericht: Sonderfahrstreifen gewährleistet pünktlichen ÖPNV

Ein Autofahrer wollte das nicht hinnehmen und argumentierte, dass sich der Verkehr auf nur einer Autospur stark staue. Die Busspur sei in der Regel frei befahrbar. Busse und Radverkehr könnten sich eine Spur teilen, um den Kfz-Verkehr zu entlasten. Konflikte seien nicht zu erwarten, weil es dort wenige Radfahrer gebe.

Das Gericht ließ das nicht gelten und entschied, dass durch den Bussonderfahrstreifen ein pünktliches und zuverlässiges Angebot des ÖPNV gewährleistet werde. Dieser werde dadurch attraktiver und motiviere mehr Menschen, auf Bus und Bahn umzusteigen. Außerdem habe die Senatsverwaltung eine Verkehrszählung durchgeführt, um den Verkehrsfluss zu analysieren. Die daraus entstandende Verkehrsprognose, in die auch der Ausbau der U-Bahn-Linie U5 eingeflossen sei, sei nicht zu beanstanden.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: rbb 88.8, 18.03.2025, 14:30 Uhr

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11 Kommentare

  1. 11.

    Eine Busspur Unter den Linden ist durchaus sinnvoll. Insgesamt führt aber der grüne Eifer gegen den Individualverkehr gerade Unter den Linden dazu, dass man dort selbst morgens vor 7 Uhr nur noch schleppend vorankommt. Trotz sehr breiter Straße gibt es dort nur eine einzige Fahrspur pro Richtung. Auf Google-Maps sieht man sehr schön, dass auch jede Menge Platz für Sperrflächen verschwendet wird, Hauptsache nicht für die Autos!
    Im übrigen wird man die Autofahrer nicht dadurch in die Öffis bringen, indem man sie immer weiter drangsaliert. Stattdessen sollte man den Nahverkehr schneller und vor allem zuverlässiger machen, sauberer und vor allem sicherer.
    Die Rechnung ist ganz einfach: Öffis = 1:15h (lt. Fahrplan, i.d.R. 1:30h), Auto = ca. 50 min. Das macht am Tag eine ganze Stunde mehr Arbeitsweg mit den Öffis.

  2. 10.

    Es ist eine Urteilsspruch für die Straße Unter den Linden.
    Selbstredend ist diese innerstädtische bedeutsame Verkehrsachse von überragender Bedeutung. Viele Verkehrsteilnehmer möchten diese Achse benutzen, nur steht dem Wunsch, für alle heutzutage der intersessante Zusatz - gleichermaßen - im Straßenraum. Und der wird auch hoffentl. nicht wieder totgeschwiegen o. wegdiskutiert werden können.
    Ich persönlich finde das Urteil voll korrekt.--In Berlin fehlen, so weit ich das durch eigene Beobachtungen herausgefunden habe, Vorfahrtssignale für die Straßenbahn und Buslinien. Denn eigentlich hat derÖPNV das ihm durch viele sachliche Argumente zugesprochene Privileg, 'Vorfahrt' zu haben. Viellt kommt ja die Großstadt noch dazu, wenigstens an Schwerpunktorten den Trams u. Bussen, ein Vorfahrtsberechtigungssignal zuzustehen! In anderen Großstädten sind das reinweiße Balken, grell blinkend und -- es funktioniert!

  3. 9.

    Klar, klagen darf jeder. Den gesunden Menschenverstand einschalten darf allerdings auch jeder. Gemeinsam genutzte Spuren von Bussen und Rädern sind Mist. Sie führen zu Verspätungen und sind gefährlich. Führen also auch zu mehr PKW-Verkehr und noch mehr Stau.

  4. 8.

    "Dieser werde dadurch attraktiver und motiviere mehr Menschen, auf Bus und Bahn umzusteigen."
    Naja, ob da motiviert das richtige Wort ist. Ich würde es Zwang nennen, denn ohne diesen sind die Menschen immer noch bereit die hohen Kosten für ein Auto in Kauf zu nehmen. Es gibt außer dem Komfortgewinn keine rationelle andere Begründung ein Auto anzuschaffen. Dieser scheint aber so groß, dass es überwiegt.
    Vielleicht sollte man dann auch dort ansetzen? eine Verkehrswende nur durch Zwang und Verbote hilft m Ende Niemand.
    Wenn man jetzt die sonst so wichtige Frage nach der Flächennutzung stellt, dann könnte der Blick ein wenig verwirrend wirken, denn sowohl ÖPVN als auch Radfahrer haben eine Exklusive Fahrspur, während der Rest sich eine Teilen muss. Wenn jetzt noch das Verkehrsauskommen berücksichtigt wird, dann noch absurder.
    Macht also eine echte Verkehrswende.

  5. 7.

    Die Notwendigkeit mag Unter den Linden ja noch passen. An der Clayalle wohl eher nicht. Dort läuft und lief der Verkehr ohne Probleme.

  6. 6.

    Ich denke mal, der Unterschied zwischen der seinerzeit unverständlichen Gerichtsentscheidung zur Busspur in der Zehlendorfer Clayallee und der jetzigen Entscheidung Unter den Linden liegt a) in der zentralen Lage Unter den Linden und b) dass die Busspur selbstredend von Touristenbussen mit befahren wird.

    Zu wünschen bleibt, dass es eine Rückwirkung gibt von der lupenreinen Busspur Unter den Linden hin zu einer wieder eingerichteten Busspur auch in der Clayallee und dass die Anforderung, dass dort erst ein dichterer Bustakt herrschen müsse, im Sinne eines Vorausschauenden verändert und zurückgenommen wird. In der Tat handelt es sich bei der Clayallee auch um eine wichtige ÖPNV-Achse, die noch ausbaufähig ist.

  7. 5.

    Als Fußgänger, Radfahrer,ÖPNV-Nutzer und Autofahrer sage ich, korrekte Entscheidung. Busse stehen tatsächlich zu viel im Stau.

  8. 4.

    Endlich mal ein Weg zur Vernunft. Wer innerhalb des S Bahn rings freiwillig mit dem Auto fährt, ist selbst schuld. Sich dann über Stau beschweren, ist fast schon witzig.

  9. 3.

    Unfassbar. Danke im Namen aller Radfahrenden und Fußverkehrenden. Der Kläger möge sich uns anschließen, wenn er meint, er würde benachteiligt werden.

  10. 2.

    Ich könnte mir vorstellen, dass das bei vielen Autoentusiasten zu Schnappatmung führen wird.
    Da wagt es ein Gericht tatsächlich, die "Rechte" des privaten Individualverkehrs zu beschneiden.
    Ein unglaublicher Vorgang.
    Da wird sich der eine oder andere vermutlich krankschreiben lassen, wg. Burnout und seelischer Grausamkeit. ;-)))

  11. 1.

    Wieder ein Autofahrer, der die Notwendigkeit der Verkehrswende nicht einsieht und glücklicherweise vor Gericht verloren hat.l