Ab 2020 tritt in den Bundesländern die sogenannte Schuldenbremse in Kraft. Sie sind dann verpflichtet, ihre Haushalte ohne zusätzliche Kreditaufnahme auszugleichen. In zweiter Lesung beschließen die Abgeordneten Brandenburgs die Umsetzung der Vorgaben des Grundgesetzes in Landesrecht. Nur so wird möglich, z.B. bei einer ungünstigen konjunkturellen Entwicklung oder außergewöhnlichen Notsituationen vorübergehend doch Kredite aufzunehmen. Die Abgeordneten folgen einer Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Der entsprechende Gesetzentwurf von SPD, Linken, CDU und Grünen bedarf einer dritten Lesung.