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Der Fraktionschef fordert den Senat auf, noch während der Sitzung zu prüfen, ob die vom ihm geänderte Rechtsverordnung nicht durch das Parlament zustimmungspflichtig sei. Er begründet dies mit den verlängerten Kontaktbeschränkungen. Die Klassen 1-3 der Grundschulen dürfte ab dem 22. Februar nur dann geöffnet werden, wenn die Schulen "pandemiesicher“ seien, wenn u.a. in jedem genutzten Klassenzimmer ein Luftreiniger stehe. Vorrangiges Ziel müsse es sein, einen dritten Lockdown zu verhindern, wenn nach zu frühen Lockerungen alles kurze Zeit später wieder geschlossen werden müsse.