Das Abgeordnetenhaus beschließt gemäß Beschlussempfehlung ein Gesetz, das die Neubesetzung der Bezirksämter nach der Wahl des Landesparlaments vom 12. Februar regelt. Hintergrund sind geänderte Mehrheitsverhältnisse, die sich durch die Wiederholungswahl ergaben. Nach bisher geltendem Recht könnten Bezirksbürgermeister und Stadträte im Amt bleiben. Nun behalten sie ihre Bezüge bei Ausscheiden aus dem Amt ohne Gegenleistung bis zum Ende der Legislaturperiode 2026. SPD, CDU, Grüne betonen, die Regelung schließe eine Gesetzeslücke, räumen aber ein, dass das vor der Wahl hätte passieren müssen. Das Gesetz ermögliche die Neuwahl der Bezirksämter und stelle zugleich die bisherigen Amtsinhaber frei, so die Linke. Die SPD weist den Vorwurf eines "goldenen Handschlags" zurück. Die AfD kritisiert, es koste den Steuerzahler ein Vermögen, die bisherigen Bezirksbürgermeister und Stadträte bei voller Bezahlung in den Urlaub zu schicken. Sie lehnt den gemeinsamen Gesetzentwurf der übrigen Fraktionen ab.