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Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen und neuen Höchstständen bei den Todesopfern durch SARS-COV-2 debattierte das Abgeordnetenhaus in der Aktuellen Stunde über die richtigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Weitere Themen waren der zweite Nachtragshaushalt für 2020/21 und eine Verfassungsänderung, um auch im Notfall eine Beschlussfähigkeit des Parlaments zu garantieren.
Eigentlich wollten die Koalitionsfraktionen aus SPD, Linken und Grünen über die richtige Impfstrategie diskutieren. Aufgrund der hohen Infektionszahlen drehte sich die Debatte jedoch in erster Linie um die Frage, wann und in welcher Form ein harter Lockdown erfolgen wird, um das dynamische Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen. Während Koalition und CDU sich für ein konsequentes Vorgehen zum Schutz von besonders gefährdeten Gruppen aussprachen, erhob die AfD den Vorwurf, die Corona-Maßnahmen würden die Wirtschaft ohne Not über Gebühr belasten. Die FDP warf dem Senat zahlreiche Versäumnisse bei der Pandemiebekämpfung vor.
Anschließend beschloss das Abgeordnetenhaus eine Verfassungsänderung sowie eine Änderung der Geschäftsordnung des Parlaments. SPD, CDU, Linke, Grüne und FDP wollten damit für den Fall vorsorgen, dass ein so großer Teil der Abgeordneten krank oder in Quarantäne ist, dass das notwendige Quorum für die Beschlussfähigkeit nicht erreicht wird. In diesem Fall solle unter hohen Auflagen die Beschlussfähigkeit bereits durch die Anwesenheit von einem Viertel der Mitglieder des Hauses gegeben sein. Die AfD hielt die Regelung für unnötig. Ein Parlament sei systemrelevant und müsse in jedem Falle zusammentreten.
Außerdem ging es um die Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushalts für 2020/21. Durch die Corona-Pandemie fallen erhebliche Mehrausgaben an. Zugleich fallen auch die Steuereinnahmen geringer aus. Der Senat zeigte sich entschlossen, mit massiver Neuverschuldung die Krise zu bekämpfen. Es herrschte grundsätzliche Einigkeit im Parlament, dass man nicht "in die Krise hineinsparen" dürfe. Lediglich die AfD kritisierte grundsätzlich, dass die hohe Neuverschuldung auf Jahrzehnte die Handlungsspielräume des Landes massiv einschränken werden.