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Der Rückkauf des Berliner Stromnetzes durch die Stadt war Gegenstand der Aktuellen Stunde auf Antrag der SPD. Auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause wurden zudem mehrere Gesetze verabschiedet wie das Solargesetz, das Landeskrankenhausgesetz und das Lobbyregistergesetz.
Vor Eintritt in die Tagesordnung erinnerte das Berliner Abgeordnetenhaus mit einer Gedenkstunde an den 68. Jahrestag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 in der DDR. Die Gedenkrede hielt der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Tom Sello. In rund 700 Orten der DDR seien am 17. Juni 1953 mehr als eine Million Menschen auf die Straße gegangen und hätten ein Ende des SED-Systems gefordert. Das Regime habe mit brutaler Härte reagiert. Sello appellierte die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur in Schulen und Hochschulen deutlich zu verstärken. Zudem forderte er, den Campus für Demokratie auf dem Gelände der ehemalige Stasi-Zentrale in Lichtenberg zum lebendigen Erinnerungsort zu entwickeln, ebenso das Gefängnis im ehemaligen Volkspolizeipräsidium in der Keibelstraße.
In der letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause beschäftigten sich die Abgeordneten mit der Verstaatlichung des Berliner Stromnetzes. Auf Antrag der SPD diskutierten sie unter anderem darüber, welche Folgen das für die Energiewende hat. Anschließend stimmte das Abgeordnetenhaus dem Rückkauf der Stromnetz Berlin GmbH, die zum Vattenfall-Konzern gehört, mit seiner rot-rot-grünen Mehrheit zu. Berlin erwirbt die Netz-Infrastruktur sowie die für den Betrieb notwendigen Systeme für 2,14 Milliarden Euro.
Beschlossen wurde auch das Lobbyregister-Gesetz. Dadurch soll u.a. transparenter werden, wer möglicherweise Einfluss auf politische Entscheidungen genommen hat und wie Gesetze im Parlament zustande gekommen sind. Das Register soll öffentlich zugänglich sein. Der rot-rot-grüne Senat hatte das Projekt bereits im Koalitionsvertrag vereinbart und nun umgesetzt.
Im Lobbyregister sind nach Koalitionsangaben unter anderem Gutachten und Stellungnahmen anzugeben, mit denen gegenüber Abgeordneten, Fraktionen des Abgeordnetenhauses,
Ausschüssen, dem Senat, einer einzelnen Senatsverwaltung oder nachgeordneten Behörden auf ein Gesetzgebungsverfahren Einfluss genommen wird.