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Im Mittelpunkt der Debatte stand die Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) zu den Ergebnissen der Bund-Länder-Konferenzen vom 22. und 24. März 2021 zur Corona-Pandemie. Außerdem ging es um die Rückgabeforderungen des Hauses Hohenzollern an die öffentliche Hand sowie um die Vereinfachung von Insolvenzverfahren.
Erneut stand der Lockdown im Fokus der Berliner Landespolitik. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) legte in seiner Regierungserklärung die wichtigsten Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenzen vom 22. und 24. März dar. Müller bedauerte die Verwirrung, die um die sogenannte Osterruhe entstanden war. In der anschließenden Aussprache hatten die Fraktionsvorsitzenden die Gelegenheit, ihre Sicht auf die gegenwärtige Lage zu äußern. Die Oppositionsfraktionen CDU, AfD und FDP thematisierten den Vertrauensverlust der Bevölkerung gegenüber den Regierenden. Die Koalitionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf den Mangel an Impfstoff, den nicht die Bundesländer zu verantworten hätten. Sie betonten, dass mit einer guten Teststrategie ein Wiedereinstieg in den Kulturbetrieb in greifbare Nähe gerückt sei.
Auf der Tagesordnung stand auch ein Antrag von SPD, Linke und Grünen, der sich mit den Rückgabeforderungen des Hauses Hohenzollern an die öffentliche Hand beschäftigt. Die Antragsteller sahen starke Indizien dafür, dass Angehörige des Hauses Hohenzollern dem Aufstieg des Nationalsozialismus Vorschub geleistet haben und deshalb nach geltendem Recht keine Rückgabeansprüche geltend machen könnten. CDU und AfD wiesen darauf hin, dass durch eine Eskalation in den laufenden Vergleichsgesprächen auch die Rückforderung zahlreicher Kunstgegenstände der Familie aus Museen der Region drohe.
Außerdem ging es um eine Vereinfachung von Insolvenzverfahren angesichts einer drohenden Pleitewelle im Zuge der Pandemie. Die FDP machte hierzu mehrere Vorschläge. Der entsprechende Antrag wurde zur weiteren Diskussion in die Ausschüsse überwiesen, um gangbare Wege für die Berliner Wirtschaft zu suchen. Mehrere Fraktionen wiesen darauf hin, dass eine Änderung des Insolvenzrechts in der Zuständigkeit des Bundestages liege, weshalb das Hauptanliegen des Antrages kaum umsetzbar sei.