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Die FDP will neue Perspektiven im Kampf gegen die Corona-Pandemie schaffen. Auf ihren Antrag diskutierte das Berliner Abgeordnetenhaus in der Aktuellen Stunde über eine landesweite Teststrategie. Außerdem ging es um die AfD-Affäre beim Verfassungsschutz und um den Missbilligungsantrag der AfD gegen Innensenator Andreas Geisel.
Die Aktuelle Stunde im Abgeordnetenhaus über eine Corona-Test-Strategie entwickelte sich zu einem allgemeinen Schlagabtausch über das Krisenmanagement des Senats, zur Versorgung mit Impfstoff und anderen Maßnahmen gegen die Pandemie. Insbesondere die Ausweitung von Schnelltests war eine Forderung, die von der FDP aber auch von Linken und Grünen ins Gespräch gebracht wurde, um in Krankenhäusern und Pflegeheimen für mehr Sicherheit zu sorgen. Die Linke kritisierte dabei, dass es bisher noch keinen einzigen zertifizierten Schnelltest in Deutschland gebe. Solche Zertifizierungen müssten jetzt dringend erfolgen, um zu wissen, welche Tests zuverlässig seien.
Auf der Tagesordnung stand auch ein Missbilligungsantrag der AfD gegenüber Innensenator Andreas Geisel (SPD). Die AfD erhob den Vorwurf der parteipolitischen Einflussnahme des Senators auf den Verfassungsschutz. Der Innensenator habe Druck auf die Behörde ausgeübt, ein die AfD entlastendes Gutachten umzuschreiben, um eine Beobachtung der Partei zu ermöglichen. CDU und FDP enthielten sich in der Abstimmung und mahnten, die Neutralität des Verfassungsschutzes dürfe nicht in Zweifel gezogen werden.
SPD, Linke und Grüne dagegen bezeichneten die AfD-Forderung als "Opferinszenierung". Insbesondere die Linke verwies darauf, dass es beim Verfassungsschutz offenbar Kräfte gebe, die mit der AfD kooperierten und auch vor einer Straftat nicht zurückschreckten, wenn vertrauliche Dokumente an die Partei weitergegeben würden.
Darüber hinaus beschloss das Abgeordnetenhaus die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Immobiliengeschäften der "Diese eG". Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte 2019 für die Genossenschaft das bezirkliche Vorkaufsrecht ausgeübt und war erhebliche Haftungsrisiken eingegangen.
Als erstes Bundesland bekommt Berlin ein Fußgängergesetz. Eine entsprechende Novellierung des Berliner Mobilitätsgesetzes passierte in Zweiter Lesung die letzte Hürde. Unter anderem sollen sich Zebrastreifen künftig schneller umsetzen lassen. Fußgänger sollen alle Straßen in nur einer Grünphase überqueren können. Es soll mehr Spielstraßen und mehr Straßen oder Plätze geben, die zu Begegnungszonen werden. Schulwege sollen sicherer werden und die Gefährdung von Fußgängern durch andere Verkehrsteilnehmer soll schärfer geahndet werden können.