Die AfD sieht einen "rechtswidrigen Zustand", weil mehrere Bezirksverordnetenversammlungen die AfD-Kandidaten zur Besetzung eines Stadtrat-Amtes abgelehnt hatten. Laut ihrem Antrag soll sich nun der Senat dafür einsetzen, dass die Kandidaten bestätigt werden. Alle übrigen Fraktionen lehnen das Ansinnen ab. Es gebe das Recht, sich einer Wahl zu stellen, jedoch nicht den Anspruch, gewählt zu werden, begründen die Redner von Regierungskoalition, CDU und FDP und gehen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März ein. Es gebe kein "Besetzungsrecht" von Ämtern. Die Bezirksverordneten seien in ihrer Entscheidung frei. Mehrere Redner erinnern daran, dass die AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall beim Bundesverfassungsschutz geführt werde.