Hilfe im Krankheitsfall - Infos zur Krankschreibung: Telefonisch, online, in der Praxis
Wegen Corona, Grippe oder anderen Erkrankungen - wer arbeitsunfähig ist, braucht schnell eine Krankschreibung. Wie & Wann geht's telefonisch oder online?
Eine Grippe, Erkältung, Covid-19 oder eine andere Atemwegserkrankung zeigen erste Symptome? Der Kopf oder Rücken schmerzen zu sehr, um den Arbeitsalltag zu bewältigen? Dann ist klar: Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen brauchen eine Krankschreibung bzw. der Arbeitgeber eine Krankmeldung und auf diesem Wege eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Nur: Wie kommt man ran? Wer ist im Krankheitsfall wann und wie zu informieren? Und was ist, wenn man nicht selbst krank wird, sondern es das Kind schlimm erwischt hat? Wir haben Infos für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Erkrankung zusammengetragen.
Was tun, wenn ich wegen Krankheit nicht zur Arbeit kann?
Als erstes braucht es eine Krankmeldung, denn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss darüber informiert werden, dass man nicht zur Arbeit kommen kann. Diese Krankmeldung kann telefonisch, per Mail oder SMS geschehen.
Manche Arbeitgeber nutzen auch Messengerdienste oder haben bestimmte zentrale Mailadressen oder Formulare in ihrem Intranet vorgesehen, an die die Krankmeldung gehen soll.
Falls man selbst nicht anrufen oder schreiben kann, kann die Krankmeldung auch ein Angehöriger übernehmen.
Wichtig ist: sich bestätigen lassen, dass die Krankmeldung auch angekommen ist, sonst kann es später auch mit der Krankenkasse Ärger geben.
Ab wann brauche ich eine Krankschreibung von Arzt oder Ärztin?
In den meisten Fällen muss erst dann eine Krankschreibung - also die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) von Arzt oder Ärztin - vorliegen, wenn man länger als drei Kalendertage krank ist, also ab dem vierten Tag. Für die "3 Tages-Regel" gilt: Sonn- und Feiertage werden mitgezählt.
Im Arbeitsvertrag kann das allerdings auch anders geregelt sein. Von daher sollte man immer vorsichtshalber im Arbeitsvertrag nachschauen, ob eine Abweichung von dieser Regel bzw. Sonderregelung in Sachen Krankmeldung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit festgelegt ist.
Wie kommt die Krankschreibung zum Arbeitgeber?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann zunächst gefaxt oder eingescannt und per Mail verschickt werden. Das Original muss aber später nachgereicht werden.
Wichtig ist: Die AU besteht aus drei verschieden Teilen. Nur einer davon ist für den Arbeitgeber vorgesehen, die anderen beiden sind für den Versicherten und die Krankenkasse.
Die Version für den Arbeitgeber enthält keine Informationen darüber, warum man krangeschrieben wurde (Mehr Infos unter: "Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, warum ich krankgeschrieben wurde?").
Krankengeld: Bekomme ich weiter Geld, wenn ich krangeschrieben bin?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird in der Regel für sechs Wochen vom Arbeitgeber gezahlt. Ab der siebten Woche greift das Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Es beträgt 70 Prozent des Bruttogehaltes.
Wichtig zu wissen: Die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gilt allerdings nur einmal für dieselbe Krankheit. Das heißt, wenn man später im Jahr nochmal wegen derselben Krankheit krankgeschrieben wird, werden die Krankentage zusammengezählt.
Es kann also sein, dass man erneut für zwei Wochen krankgeschrieben wird, dann aber schon die Lohnfortzahlung endet, weil man früher im Jahr schon mal wegen derselben Krankheit vier Wochen krankgeschrieben war. In diesem Fall greift dann aber wieder das Krankengeld als Anschluss.
Wie & wann funktionieren Telefonische Krankschreibung & Online Krankschreibung?
Die Ärztin bzw. der Arzt muss den Patienten in der Regel persönlich gesehen haben, bevor eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausgestellt werden kann. Es gibt aber zwei Ausnahmen:
Wenn der Patient oder die Patientin an Covid-19 oder einem grippalen Infekt erkrankt ist, kann eine AU auch telefonisch erfolgen. In diesem Fall ist eine Krankschreibung für maximal sieben Tage möglich. Bei fortdauernder Erkrankung kann einmalig für sieben Tage verlängert werden.
Wurde die Diagnose online per Videosprechstunde gestellt, darf die Ärztin den Patienten ebenfalls krankschreiben. Wenn die Videosprechstunde der erste Kontakt des Patienten mit Arzt oder Ärztin war, dann kann diese Krankschreibung bzw. Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit aber über maximal drei Kalendertage dauern. Wer vorher schon Patient in der Praxis war, kann sich auch per Videosprechstunde über bis zu sieben Tage krankschreiben lassen.
Kann ich mich auch rückwirkend krankschreiben lassen?
Wenn man aufgrund der schlechten Gesundheitssituation nicht zum Arzt gehen kann, ist auch eine rückwirkende Krankschreibung möglich; allerdings nur für maximal drei Kalendertage.
Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, warum ich krangeschrieben wurde?
Der Arbeitgeber hat kein Recht, zu erfahren, warum man krankgeschrieben wurde. Deshalb steht auf der Arbeitgeberversion der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch kein Diagnosecode.
Einzige Ausnahme: Wenn man an einer ansteckenden Krankheit leidet, wie Masern, Mumps, Hepatitis B oder Influenza.
Eine Erkrankung an Covid-19 muss nicht zwingend an den Arbeitgeber gemeldet werden. Hatte man allerdings kurz vorher direkten Kontakt zu Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, wäre es fair, über die Covid-19 Erkrankung zu informieren, um eine Ausbreitung der Coronainfektion möglichst zu vermeiden.
Was tun, wenn man im Urlaub krank wird?
Wer im Urlaub erkrankt, sollte am Urlaubsort einen Arzt aufsuchen, der eine Krankschreibung ausstellt. Es gelten auch Atteste aus dem Ausland.
Die Urlaubstage verfallen dann nicht. Allerdings hat man kein Recht die Tage einfach an den Urlaub dranzuhängen, sondern muss für die ausgefallen Tage erneut einen Urlaubsantrag stellen.
Bin ich während einer Krankschreibung vor Kündigung geschützt?
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man während einer Krankschreibung vor Kündigung geschützt ist. Dem ist nicht so.
Ständige kurzfristige Krankschreibungen oder auch Krankschreibungen über einen längeren Zeitraum, können sogar ein Kündigungsgrund sein, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Verdacht hat, dass ein Arbeitnehmer nicht wirklich krank ist.
Kommt es zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, ist die Schwelle für eine Kündigung wegen häufiger Krankheit allerdings recht hoch.
Ärzte und Ärztinnen die "Gefälligkeitsatteste" ausstellen, können dafür haftbar gemacht werden.
Darf ich arbeiten, wenn ich krangeschrieben bin?
Der Arzt bzw. die Ärztin stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen bestimmten Zeitraum aus, den er bzw. sie für geeignet hält, damit ein Patient gesunden kann. Sollte sich der Betroffene schon vorher wieder fit fühlen, darf er durchaus wieder zur Arbeit gehen oder im Homeoffice arbeiten.
Es gilt dann auch wieder der Versicherungsschutz. Das heißt konkret: Ärztin oder Arzt müssen einen nicht wieder "gesundschreiben" - Betroffene entscheiden selber, wann sie sich wieder arbeitsfähig fühlen.
Wichtig ist es dabei aber auch auf Körpersignale zu hören, um keinen Infekt oder eine Grippe zu verschleppen.
Muss ich zuhause und im Bett bleiben, wenn ich krangeschrieben bin?
Wer krankgeschrieben ist, ist nicht verpflichtet im Bett zu liegen. Alles, was der Gesundheit dient, darf gemacht werden. Also auch Spaziergänge oder der Gang zur Apotheke oder in den Supermarkt.
Mein Kind wird krank - kann ich mich krankschreiben lassen?
Sich wegen der Erkrankung des eigenen Kindes krankschreiben zu lassen, ist nicht erlaubt. Es gibt aber das Kinderkrankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird. Vor der Corona-Pandemie wurde das Kinderkrankengeld für zehn Kalendertage im Jahr, bzw. 20 Tage im Jahr für Alleinerziehende bezahlt.
Für die Jahre 2022 und 2023 wurden diese Tage von der Bundesregierung erhöht: auf 30 Tage für Paare und auf 60 Tage für Alleinerziehende.
Beitrag von Ursula Stamm