Bis Ende März - Bundespolizei erlässt Waffenverbot an zahlreichen Berliner Bahnhöfen

Do 13.03.25 | 16:55 Uhr
Berlin Hauptbahnhof (Quelle: dpa/Jakub Porzycki)
Bild: dpa/Jakub Porzycki

Die Bundespolizei hat das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen wie Messern erneut an diversen Berliner Bahnhöfen verboten. Wie die Behörde in einer Pressemitteilung am Donnerstag schreibt, gelte das Verbot bereits seit dem 7. März und noch bis zum 31. März jeweils in der Zeit von 14 bis 4 Uhr des Folgetages.

Ausgesprochen wurde das Verbot für den Hauptbahnhof und Ostbahnhof sowie die Bahnhöfe Friedrichstraße, Zoologischer Garten, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Die jeweiligen U-Bahnhöfe sind ausgenommen, heißt es.

Neben Feuerwaffen und Messern auch Pfefferspray verboten

Zu den gefährlichen Gegenständen zählen der Bundespolizei zufolge neben Messern und Feuerwaffen auch Luftdruckwaffen, andere spitze Gegenstände wie Scheren mit gewisser Klingenlänge oder Äxte und Schlagwaffen wie Baseballschläger und Knüppel. Die detaillierte Liste ist der entsprechenden Verfügung zu entnehmen [bundespolizei.de]. Darauf steht auch von vielen zur Selbstverteidigung gedachtes Pfefferspray.

Drei dauerhafte Verbotszonen

Es ist nicht das erste Mal, dass die Bundespolizei an Berliner Bahnhöfen ein solches Verbot erlässt. Im Oktober vergangenen Jahres galt es beispielsweise an den Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz.

An drei öffentlichen Plätzen in der Hauptstadt gibt es seit Februar sogar ein vorerst dauerhaftes Waffen- und Messerverbot. Die entsprechenden Zonen wurden im Görlitzer Park, am Kottbusser Tor und am Weddinger Leopoldplatz eingerichtet. Seit dem 15. Februar ist es in diesen Gebieten verboten, Waffen und Messer mitzuführen. Auch rund um die Silvesterparty am Brandenburger Tor galt vorrübergehend ein solches Verbot.

Vermehrte Gewaltdelikte als Begründung

Als Begründung für das neuerliche Verbot nannte die Bundespolizei eine Zunahme der Gewaltdelikte auf Bahnanlagen. Auch die Intensität sei gestiegen. 2024 habe es über sechs Prozent mehr Gewaltdelikte als 2023 gegeben.

Im Vergleich zu 2019 hätte sich die Zahl der Gewaltdelikte auf Bahnhöfen sogar um fast 50 Prozent erhöht. Aktuellere Zahlen aus diesem Jahr nennt die Behörde allerdings nicht. Ebensowenig eine Begründung dafür, wieso das Verbot ausgerechnet vom 7. bis 31. März gilt und erst jetzt kommuniziert wurde.

Die Polizei wird das Einhalten der Verfügung überwachen, Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden, heißt es.

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