Bundesgerichtshof - Urteil zu drohendem Zwangsabriss von Haus in Rangsdorf erwartet

Do 13.03.25 | 18:55 Uhr
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In der Brandenburger Gemeinde Rangsdorf droht der Zwangsabriss eines Hauses, aufgenommen am 14.01.2025. (Quelle: Picture Alliance/David Hammersen)
Picture Alliance/David Hammersen
BGH-Urteil zu Hausabriss

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BGH-Urteil zu Hausabriss BGH-Urteil zu Hausabriss3 Min
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Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 14.03.2025 | A. Goligowski | Bild: Picture Alliance/David Hammersen

Der Bundesgerichtshof wird voraussichtlich am Freitag über den Zwangsabriss eines Hauses in Rangsdorf entscheiden. Das Grundstück, auf dem das Haus gebaut wurde, war zwangsversteigert worden - doch es gibt einen Eigentümer in den USA.

Hinweis: Dieser Beitrag wird nicht mehr fortgeschrieben - aktuelle Infos zu dem Urteil finden Sie hier sowie einen Kommentar hier.

Im jahrelangen Rechtsstreit um ein Grundstück in Rangsdorf (Teltow-Fläming) will der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag entscheiden. Das höchste deutsche Zivilgericht prüft, ob eine Familie nach einem schwerwiegenden Behördenfehler ihr Haus abreißen und das vor rund 15 Jahren ersteigerte Grundstück räumen muss. Der Rechtsstreit dauert inzwischen elf Jahre.

Die Familie hatte das Baugrundstück im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft war. Das Amtsgericht Luckenwalde (Teltow-Fläming) habe nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht - einem US-Bürger, der nicht in Deutschland lebt. Der hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren und das Grundstück zurückgefordert.

2023 urteilte das Brandenburger Oberlandesgericht schließlich, dass die Familie das Haus abreißen und das Grundstück räumen muss. Dagegen legte die Familie Revision am Bundesgerichtshof ein. Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht.

Richterinnen und Richter unterschiedlicher Ansicht

Das Oberlandesgericht hatte der Klage des ursprünglichen Eigentümers weitestgehend stattgegeben und die betroffenen Eheleute verurteilt, binnen eines Jahres das Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Sie sollten eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6.000 Euro für die Grundstücksnutzung zahlen.

Das betroffene Ehepaar legte gegen das Urteil Revision ein, der Fall landete am Bundesgerichtshof. Nach vorläufiger Einschätzung gehe auch der Fünfte Zivilsenat davon aus, dass die Familie durch die Aufhebung des Zuschlags 2014 das Grundstück endgültig verloren habe, sagte die Vorsitzende Richterin, Bettina Brückner, in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Da dieser Beschluss rechtskräftig sei, komme es auch nicht darauf an, ob der Zuschlag damals zurecht aufgehoben wurde – woran die betroffene Familie zweifelt.

Richterin: "Gutgläubiger Besitzer" im Gesetz geschützt

In zwei Punkten waren die Richterinnen und Richter aber anderer Ansicht als ihre Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg. So könnte der Kläger wohl keinen Anspruch darauf haben, dass die Familie ihr Haus auf eigene Kosten abreißt, sowie auf Löschung der Grundschuld. Das Paar müsse das Eigentum herausgeben – aber "so, wie es jetzt ist", fasste deren Anwalt zusammen.

Die Vorsitzende Richterin führte aus, ein unberechtigter Besitzer von Eigentum, der aber glaubt, der rechtmäßige Eigentümer zu sein, werde als sogenannter "gutgläubiger Besitzer" im Gesetz geschützt und müsse etwa keinen Schadenersatz zahlen. Von diesem Schutz sei im Urteil vor dem Oberlandesgericht aber nichts zu erkennen. Die Familie verliere entschädigungslos alles, was sie investiert habe, und müsse noch obendrauf zahlen. Könne es richtig sein, dass hier nur die Interessen des Eigentümers zählen? Die Frage stehe auf dem Prüfstand, so Brückner.

Muss das Land den Schaden ersetzen?

Sollte das Verfahren am Freitag rechtskräftig zum Abschluss kommen, hätte die Familie voraussichtlich Anspruch darauf, dass das Land Brandenburg ihnen den entstandenen Schaden ersetzt. Denn nach der sogenannten Amtshaftung muss in bestimmten Fällen, in denen ein Beamter eine ihm obliegende Amtspflicht verletzt, das Land als Dienstherr für den entstehenden Schaden aufkommen.

Sendung: rbb Antenne Brandenburg, 14.03.2025, 08:00 Uhr

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36 Kommentare

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  1. 36.

    Zitat: "Es tauchen immer wieder Leute auf die hier vor knapp 100 Jahren ein Grundstück hatten."

    Ihre völlig unsachliche Meinung passt nicht nur "nicht so ganz in die heutige Zeit", sondern ist zutiefst zynisch und passt in keine Zeit, Möwius. Denn Sie spielen ganz offenbar auf Rückforderungs- bzw. Kompensationsansprüche von, wie es despektierlich nennen, "Leuten" an, die unter der NS-Diktatur zwangsenteignet wurden, weil sie dem Judentum angehörten.

  2. 35.

    Er zahlte als Erbe jahrelang die Grundsteuer an das zuständige Finanzamt, und diesem war seine Adresse in den USA bekannt.
    Ihre Kommentare zur Sache sind nichts anderes, als beabsichtigte unwahre Unterstellungen!, und das ist zum niederschämen.

  3. 34.

    Mit normalen Menschenverstand lässt sich sowas schneller regeln. Sowas fehlt aber den Behörden und Richtern. Hauptsache immer drauf auf den normalen Bürger.

  4. 33.

    Was aber keinen Automatismus darstellt sein Eigentum zu verlieren.

  5. 32.

    Damit ist nicht meine Einschätzung falsch, sondern mir ist bei den Fakten ein Fehler unterlaufen - wichtiger Unterschied. Also wollte der Eigentümer nur die Schuld umgehen und nicht auch noch die Steuern.

  6. 31.

    Bin kein Jurist, aber ich würde dem USA Eigentümer die Ersteigerungssumme von 51000.- minus Die 7000.- nebst Zinsen
    Erstatten aus dem einfachen Grund das er sich nicht um das Grundstück und sonstige Verpflichtungen gekümmert hat.
    Das wäre gerecht.
    Stattdessen ist er untergetaucht.
    Jede Bank würde dieses Vorgehen nicht dulden und sich ihr Geld holen.
    Ich wünsche der Familie viel Glück und das sie zumindest Ihr Geld zurückbekommt.

  7. 30.

    Zum Glück kann ich mir mit meiner Frau kein Eigentum leisten. Puhh, alles richtig gemacht. Naja außer der Berufswahl scheinbar. Wenn bald als Busfahrer oder Straßenfeger mehr verdient als als Akademiker, dann gute Nacht Deutschland.
    Aber leider ist ja auch Recht haben und Recht bekommen nicht das Selbe. Ich wünsche der Familie viel Erfolg und hoffe, dass man am Ende nicht noch auf ewig verschuldet ist.
    Würde man empathisch daran gehen, dann sollte die Familie vom Land entschädigt werden. Leider gibt es aber selten sehr selten empathische Gerichtsurteile, sonst würde Großkonzerne ziemlich Problem bekommen.

  8. 28.

    ich wünsche den Leuten die hier im guten Glauben gebaut haben, dass für sie alles gut ausgeht. Was für eine Katastrophe für diese Familie, und wem auch immer so etwas passiert. Auch stört mich schon lange, dass Eigentum mehr Wert sein will als das Recht auf Leben, und dass man in Deutschland Eigentümer sein kann von Haus und Land obwohl man hier nicht lebt, geschweige davon, dass die meisten Käufer so gar nichts mit Demokratien und deren Freiheiten und Toleranzen am Hut haben. Was genau daran zu viel verlangt sein will, ist nicht nach zu vollziehen, also hier jeder in Deutschland lebende Mensch nur ein Haus, oder eine Wohnung . Wer zweit hat gibt ab, oder zahlt Steuern, so dass man gerne abgibt. So könnte man auch endlich der Generationengerechtigkeit einher werden, und wahrscheinlich auch den Rechtsruck. Für alle anderen die so gerne mehr als die Anderen Besitzen wollen, geht in die Spielbank und oder ins Casino. In diesem Sinne Glück auf für diese Familie.

  9. 26.

    Art. 14 GG (3): Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.

    Ob man es als "Wohl der Allgemeinheit" ansehen kann, dass die Allgemeinheit andernfalls zu einer enormen Schadensersatzzahlung verpflichtet sein wird? Ist es nicht auch ökologisch gesehen "Wohl der Allgemeinheit", wenn ein neues Haus nicht abgerissen werden muss? Im selben Artikel GG steht, dass Eigentum auch verpflichtet. Wer Eigentümer ist und sich jahrzehntelang nicht dafür interessiert, der hat diese Pflicht sträflich verletzt. Damit reduziert er in meinen Augen aktiv den Wert seines Anspruchs.

  10. 25.

    Ihre Einschätzung ist aber sowas von FALSCH:
    "Pünktlich 10 Jahre nach dem Erwerb durch Erbschaft wird das Grundstück zurück gefordert, denn nach 10 Jahren kann es verkauft werden ohne Steuern auf den Gewinn zu bezahlen."
    Da die Erbschaft schon 1993 eintrat - wären es KEINE 10 sondern 20 Jahre ...

  11. 24.

    Woher wollen Sie denn wissen, wie sehr sich die Familie dafür verschuldet hat?

    Sie machen Ihren Pseudonym nicht gerade alle Ehre!

  12. 23.

    Die Frage ist doch: Hat die Familie einen Fehler gemacht? So wie ich das lese: Nein. Entsprechend muss die Familie so behandelt werden, dass sie keinen Schaden erleidet. Entweder sie behält das Grundstück samt Haus. Oder sie bekommt ein gleichwertiges Ersatzgrundstück mit gleichwertigem Haus ohne zusätzliche Kosten.
    Bezahlen muss das der, der den Fehler gemacht hat. War es Unrecht, das Grundstück zwangsweise zu versteigern? Dann zahlt diejenige Institution, die das Grundstück hat versteigern lassen. Oder es war rechtens, dann bekommt der Grundstückserbe nichts.

  13. 22.

    Erstens ist Armut nicht nur eine materielle Sache; ich möchte nicht wissen, wie es um die seelische Verfassung der armen Familie bestellt ist. Was die materielle Seite betrifft, stecken in Grundstück und Haus sicher die Ersparnisse der Familie; sicher haben sie sich auch verschuldet.
    Nemesis, sind Sie möglicherweise arm an Empathie?

  14. 21.

    Das ist ja auch nachvollziehbar. Das Grundstück dürfte heute wesentlich mehr Wert haben als zum Zeitpunkt des Verkaufs. Ihre Lösung wäre eher so etwas wie eine Enteignung mit Teilentschädigung.

  15. 20.

    Nachtrag:
    Nicht nur das der Eigentümer eine Familie rücksichtslos zerstört, denn eine monetäre Kompensation hat er abgelehnt, er wird so auch um die ursprüngliche Schuld herum kommen, denn diese wurde aus der Zwangsversteigerung beglichen. Das dieses Verhalten hier auch noch bejubelt wird, indem auf den Behörden rumgehackt wird, ist für mich unverständlich.

  16. 19.

    Sehr geehrter Klappert, es ist aus meiner Sicht übergriffig, Äußerungen „so arm kann die Familie nicht sein.“ zu machen, um sich dieses Grundstück und das Haus „leisten“ zu können. Die Familie hat das Grundstück vom Land in einer Zwangsversteigerung erworben und dann ihren Traum vom Eigenheim verwirklicht. Mag zwar sein, dass die Familie „Glück im Leben“ hatte, weil sie geerbt haben oder schlicht arbeiten gehen, um sich das Eigenheim zu leisten. Neid ist schlicht widerlich. Der Fehler liegt aus meiner Sicht ganz klar bei der Stadt, die den Besitzer des Grundstücks nicht ausfindig gemacht haben. Ein Rechtsstreit über diesen Zeitraum ist ganz sicher auch eine finanzielle und psychische Belastung für die Familie.

  17. 18.

    Man könnte ja sagen,wenn die Entscheidung der Justiz,in diesem Fsll des Amtsgerichtes,nicht rechtskonform ist,wer sagt uns dann,dass die Entscheidungen der anderen Gerichte rechtskonform sind. Die Justiz wollte ja das jetzige Verfahren schon gar nicht zulassen durch Abschneiden der Revisionsmöglichkeit .Ist das nicht Rechtsbeugung durch die Justiz?
    Da regen wir uns über Rußland auf und haben selbst eine Justiz die ihren Aufgaben nicht gerecht wird nämlich Rechtsfrieden herzustellen.

  18. 17.

    Kurz zu den Fakten:
    Der ursprüngliche Eigentümer hat das Grundstück 2003 geerbt. Aufgrund von ca. 7000€ Schulden bei der Stadt Freiburg wurde es 2010 in die Zwangsversteigerung gegeben, weil die Schulden nicht anderweitig eingefordert werden konnten. Pünktlich 10 Jahre nach dem Erwerb durch Erbschaft wird das Grundstück zurück gefordert, denn nach 10 Jahren kann es verkauft werden ohne Steuern auf den Gewinn zu bezahlen.

    Meine Einschätzung:
    Der Eigentümer konnte nicht erreicht werden, weil er nicht erreichbar sein wollte, um seine Schulden nicht begleichen zu müssen. Darauf hat auch die Familie hingewiesen. Amtshilfe in die USA oder Schweiz sind für 7000€ nicht möglich. Aus meiner Sicht hat er seine Ansprüche verwirkt.