Berlin-Neukölln -
Die Berliner Bildungsverwaltung hat wegen einer geplanten Veranstaltung an einer Schule eingegriffen, die zum Ende der muslimischen Fastenzeit Ramadan alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an einem Fastenbrechen verpflichten wollte. "Grundsätzlich gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend", teilte der Sprecher der Verwaltung Martin Klesmann am Donnerstag mit. Er gehe davon aus, dass die Schule ein Einzelfall sei.
Ähnlich äußerte sich Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) im Abgeordnetenhaus am Donnerstag. "Selbstverständlich besteht grundsätzlich keine verpflichtende Teilnahme am Fastenbrechen", sagte sie im Plenum. "Meiner ersten Einschätzung nach dürfte dies auch rechtswidrig sein." Auch Günther-Wünsch sprach von einem möglichen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht und die sogenannte negative Religionsfreiheit. Damit ist die Freiheit gemeint, sich auch für keine Religion entscheiden zu können.
Bildungsverwaltung: Neues Schreiben an Eltern versendet
Die "Bild"-Zeitung [Bezahlinhalt] hatte ein Schreiben der Zuckmayer-Oberschule in Neukölln an die Eltern veröffentlicht, in dem es heißt, dass am 28. März von 17:30 Uhr bis 20:00 ein Iftar (Fastenbrechen) stattfindet. Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass die Kinder Essen beisteuern sollen. Außerdem heißt es: "Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafür einen anderen Unterricht ausfallen lassen."
Klesmann zufolge wurde nach Rücksprache mit der regionalen Schulaufsicht und der Schule klargestellt, "dass die Teilnahme an besagter Veranstaltung ausdrücklich freiwillig ist und auch kein Unterricht entfällt". Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, habe die Schule das Elternschreiben entsprechend korrigiert und erneut versendet, so Klesmann.
Günther-Wünsch ergänzte, wenn eine Schule das Ziel habe, religiöse Toleranz zu fördern, sei das zu begrüßen. "Aber gelebte Toleranz würde dann gleichwohl auch bedeuten, dass auch andere religiöse Feste wie Ostern oder Pessach stattfinden und gemeinsam an der Schule gewürdigt werden."
Die Zuckmayer-Schule ist eine Integrierte Sekundarschule. Die Schule wollte sich nicht äußern. Ein Mitarbeiter verwies auf eine an die Bildungsverwaltung geschickte Stellungnahme.
Sendung: rbb24 Inforadio, 13.03.2025, 15:40 Uhr