Prozess nach 30 Jahren - Mutmaßliche Linksextremisten gestehen Anschlagsplan in Berlin

Mo 17.03.25 | 12:03 Uhr
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Die Angeklagten Peter K. (2.v.l.) und Thomas W. (r) stehen vor dem Prozessbeginn in einem Saal des Berliner Kammergerichts mit ihren Verteidigern Lukas Theune (l) und Benjamin Derin (2.v.r.). (Quelle: dpa/Soeren Stache)
dpa/Soeren Stache
Mutmaßliche Linksextremisten gestehen Anschlagsplan

Mutmaßliche Linksextremisten gestehen Anschlagsplan

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Video: rbb24 Abendschau | 17.03.2025 | U. Wichert | Bild: dpa/Soeren Stache

1995 sollen drei Männer einen Anschlag auf einen Gefängnisbau in Berlin geplant haben. Sie flogen auf und flohen für 30 Jahre. Im Prozess haben nun zwei von ihnen die Pläne gestanden. In Aussicht steht für sie ein Leben in Freiheit.

30 Jahre nach einem gescheiterten Sprengstoffanschlag in Berlin läuft der Prozess auf Bewährungsstrafen für zwei mutmaßliche damalige Linksextremisten hinaus.

Der Vorsitzende Richter am Berliner Kammergericht schlug am Beginn des ersten Verhandlungstages am Montag eine sogenannte Verständigung zwischen Anklägern und Angeklagten vor. Danach sei eine Gefängnisstrafe zwischen einem Jahr und zehn Monaten und zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, für die beiden Angeklagten möglich, wenn sie Geständnisse ablegten.

Rückkehr nach 30 Jahren in Südamerika

Auch die Untersuchungshaft solle dann umgehend beendet werden, sagte der Richter. Die Angeklagten könnten demnach das Gefängnis verlassen. Bundesanwaltschaft und Verteidiger stimmten zu. Die beiden Verteidiger verlasen kurze Geständnisse von Peter K. (65) und Thomas W. (62), die nach 30 Jahren Flucht, Untertauchen und Exil in Südamerika in der vergangenen Woche aus Venezuela nach Deutschland zurückgekehrt waren.

Dem Prozess vorausgegangen waren laut Rechtsanwalt Lukas Theune Gespräche über die jetzt vorgestellte Verständigung. Solche Absprachen im Strafprozess sind in geeigneten Fällen zulässig. Sie sollen vor allem die Arbeitsbelastung der Justiz mindern, bieten aber auch Angeklagten Vorteile.

Urteil im April erwartet

Der Prozess soll nach aktuellem Stand noch weitere drei Verhandlungstage dauern und im April mit dem Urteil enden.

Laut ihrem Geständnis planten Peter K. und Thomas W. und ein inzwischen gestorbener Komplize im April 1995 den Anschlag auf das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau. Dafür füllten sie mehr als 120 Kilogramm Sprengstoff in Propangasflaschen. Zum Anschlag kam es nicht: Auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt sollten die Bomben umgeladen werden - doch eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife kam dazwischen. Die Männer flüchteten.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.03.2025, 13:23 Uhr

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29 Kommentare

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  1. 29.

    Laut TAZ von heute, sind sie nicht altersbedingt nach Deutschland gekommen, sondern um Freunde wiederzusehen. Sie wollen auch nicht in Deutschland bleiben.

  2. 28.

    Wären das Rechtsterroristen gewesen, sie hätten in aller Seelenruhe und unter den Augen der Beamten weitermachen können.

    In Neukölln hat das jahrzehntelang einwandfrei funktioniert und obwohl die Straftaten bekannt waren, wurden sie nachher noch von Polizisten, Staatsschützern und Staatsanwälten gedeckt.

    Aber da wurden ja "nur" linke Politiker und engagierte Menschen mit dem Tode bedroht und Brandanschläge verübt die tödlich ausgehen konnten.

    Bei einem leeren Abschiebegefängnis ist das natürlich etwas ganz anderes.

  3. 27.

    Wäre Ihnen verbunden, bemühten Sie sich um sachlichen und sachgerechten Diskurs.

    Nein. Offenbar ging es -laut Einlassung der Beschuldigten - nicht "um Spass"
    Ziel war, ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis vor Inbetriebnahme zu zerstören. Das ist selbstverständlich eine ernsthafte Angelegenheit und sollte es sein.
    Dazu ist es nicht gekommen. Weshalb vor einem ordentlichen Gericht nur die Verabredung zu etwas verhandelt werden kann, was nicht stattgefunden hat. Zu keinem Zeitpunkt war es Ziel Menschen zu verletzen oder zu töten.
    Da müssen Sie sich schon mit dem auseinandersetzen was ist. Nicht was Sie sich vorstellen was sein könnte.

    Finde es übrigens interessant. Wie sehen Sie denn die Verantwortung, ertrinken aufgrund des EU-Grenzregimes Tausende? Müsste jene die dazu schweigen, jene die das ursächliche Grenzregime befürworten, jene die es organisieren nicht von diesen Folgen ausgehen? Sind sie dann nicht allesamt vollumfänglich verantwortlich und dafür zu verurteilen?

  4. 26.

    Sie werden sich an die Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates halten müssen, oder offen einräumen und vertreten, dass Sie die Regeln des Rechtsstaates und der dazugehörigen juristischen Prinzipien nicht akzeptieren.

    "Niemand sollte verletzt oder gar getötet werden." ist bei vergleichbaren Aktionen nicht bewaffneter, militanter linker Organisationen das historisch nachvollziehbare und belegte Prinzip. Und im vorliegend konkreten Fall ist den Beschuldigten keine andere Motivation oder Handlungsweise nachzuweisen.
    Da erfinden Sie auch nicht einfach was anderes, nur weil das in Ihre Gefühlswelt und Weltanschauung passt.

    Das beim hantieren mit Sprengmitteln die Gefahr besteht das "etwas schief geht" ist unbestritten. Stellt aber nicht den Vorsatz dar, Menschen verletzen oder gar töten zu wollen.

    Wie schliessen Sie eigentlich aus, dass bei militärischen Einsätzen unbeteiligte Zivilbevölkerung verletz wir oder ums Leben kommt?
    Nicht so selbstgerecht sein. Hilft.

  5. 25.

    "wie möchten Sie bitte bei einer nicht ausgeführten Tat, die nicht stattgefunden hat nachweisen, dass Menschen verletzt werden sollten? "

    Es ging um die Behauptung ""Niemand sollte verletzt oder gar getötet werden." Das ist eine reine Mutmaßung - mehr nicht.

    Offenbar können Sie mir nicht folgen ... Wie wollen Sie es ausschließen, dass etwas hätte passieren können, wenn die geplante Tat umgesetzt worden wäre? Wollen Sie die Leute hier veralbern? Kommen Sie mal in der Realität an!

  6. 24.

    Sie geben sich ja weiterhin richtig Mühe vom eigentlichen Thema abzulenken. Es gab den Sprengstoff, es gab den Plan. Sie wurden nur gestört und sind geflohen. Nur so aus Spaß, gelle? Würden Sie den gleichen Unsinn verzapfen wenn es um eine Asylbewerberunterkunft ginge? Nein. Richtig unangenehm diesen Schmutz hier lesen zu müssen.

  7. 23.

    Wenn "Mutmaßliche Linksextremisten gestehen" sind sie dann wirklich noch mutmaßlich? Diese Formulierung ist eher mutmaßlich verniedlichend.

  8. 22.

    Freddy,
    Ihr Grundproblem ist Ihre mangelnde Vorstellungskraft wer Ihr Gegenüber sein könnte. Weshalb Sie glauben einer Ahnungslosen die Welt erklären zu können. Insbesondere hier: Die Geschichte und die konkrete Anwendung des §129a StGB. Das sogenannte "Lex RAF" Extra aus Anlass geschaffen.
    Glauben Sie mjr: Ich gehöre in meinem nun 65. Lebensjahr zu denjenigen, denen Sie da rein gar nichts erklären müssen. Ich habe da nicht nur theoretische, oder grad mal nur in irgendeine Ideologie und Telegram-Chat-Gruppen passende Kenntnisse und Erzählung.

    Dem Betrüger Ballweg wir vorgeworfen mind. 1 Mio Spenden eingesammelt zu haben, ohne die Spoendenen über die Verwendung aufzuklären.
    Der von Ihnen als "Rollatorgang" verharmlosten Putschistengruppe werden Organisations- und Vorbereitungsplanungen vorgeworfen die albern klingen mögen, es aber nicht sind. Und sie waren aktuell. Keineswegs 30 Jahre her. Und nein, sie sind keineswegs alle Rentner, und niemand auf einen Rollator angewiesen.

  9. 21.

    Wir bezahlen die Richter genau dafür: Kompetenz in Rechtsstaatlichkeit!

    Und nicht für Rechtsmeinungen nach B.i.l.d. , K.u.r.i.e.r. oder ähnlich flachen Meinungsmedien...

  10. 20.

    Vielleicht beschäftigen Sie sich einmal mit dem Straftatbestand der (schweren) Brandstiftung und der Frage, warum bei diesem Tatbestand eine abstrakte Gefahr für Menschenleben ausreicht. Und dann sollten sie sich noch mit § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen beschäftigen. Zur Gesinnungsjustiz noch der Hinweis auf den Prozess gegen Ballweg, der jetzt, nachdem Ballweg monatelang in U-Haft saß, wegen Geringfügigkeit (!!!) eingestellt werden soll und die völlig absurden Prozesse gegen die Rollatoren-Gang „Reichsbürger“, die angeblich einen Umsturz geplant haben.

  11. 19.

    Ja nur - also abgesehen, Sie wünschen sich Gesinnungsjustiz -
    wie möchten Sie bitte bei einer nicht ausgeführten Tat, die nicht stattgefunden hat nachweisen, dass Menschen verletzt werden sollten?
    Das können Sie nur mit Gesinnungsjustiz. Wollen Sie Gesinnungsjustiz?

  12. 18.

    Ja richtig.
    Nur weil Sie "Echt jetzt...?" fühlen und halt dazu so Ihre Stimmung, Ihren Reflex haben,
    müssen bei einem Sprengstoffanschlag, bei dem ein Gebäude zerstört werden sollte, nicht auch gleichzeitig Menschen verletzt werden sollen.
    Worüber Sie sprechen ist, dass bei der Sprengung eines Gebäude die Gefahr besteht, dass Menschen verletzt werden.
    Das ist nur ein ganz anderer Sachverhalt als Menschen verletzen oder sogar töten zu wollen. Der Jurist sacht halt so: Vorsatz.
    Wie zum Beispiel bei einem Bombardement der Russischen Armee auf Ukrainer. Oder einem Artillerieangriff der Ukrainischen Armee auf Russen, Oder wenn man Gaza bombardiert.
    Undsoweiter.
    Dann will man ja Menschen töten.

    Im vorliegenden Fall sind noch nicht einmal Verletze in Kauf genommen worden. Denn es gibt gar keine ausgeführte Tat, an der sich nachweisen liesse, das Mensch verletzt werden konnten.
    Auch wenn Sie in anderer Stimmung, in anderem Gefühl, in anderer Gemütslage sind.

  13. 17.

    Echt jetzt...?? 120kg Sprengstoff und Sie schreiben dass niemand verletzt werden sollte. Oh man.

  14. 16.

    Ein Sprenstoffanschlag, der großen Schaden verursacht hätte, wenn ihn nicht ein zufällig vorbeifahrendes Polizeiauto zum Scheitern gebracht hätte, mit Bewährungsstrafen zu bestrafen ist sehr sehr milde, jedoch in anbetracht des großen Zeitraums dazwischen, angebracht und in Ordnung, falls an der Distanziertheit der (ehemaligen) Terroristen zum Terrorismus keine Zweifel bestehen.

  15. 15.

    "Niemand sollte verletzt oder gar getötet werden."

    Alles ausgebildete Sprengstoffexperten, was? Sie und die anderen Verharmloser und die Täter. Sie können nun mal eine Gefährdung nicht ausschließen. Was also soll diese Mutmaßung?

  16. 14.

    Text: Absprachen sollen die Arbeitsbelastung mindern. Ist das so zu verstehen, nur nicht Totarbeiten und die Mittagspause einhalten? Ich verstehe diese Denkweise nicht!

  17. 13.
    Antwort auf [Ehemaliger SPD-Wähler] vom 17.03.2025 um 14:29

    Hätte nichts dagegen würden Menschen geehrt, die ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis zerstören wollten. Vor 30 Jahren. Als Rechtsterrorismus nur so sprengte, mordete, brandstiftete, dass es eine Freude war. In den Baseballschlägerjahren.
    Machen wir uns nichts vor. Ausnahmsweise.
    Sprengen, töten, morden, bombardieren, Leute erschiessen, ertrinken lassen, einmarschieren, gilt als übliches und legitimes Mittel. Also ist Gewalt offenbar nicht das Problem. Sondern wer sie gegen wen ausübt.
    Geplante Gewalt, hier sogar eingegrenzt auf Sachschaden am präzise definierten Zielobjekt Abschiebegefängnis. Was man als chirurgische militärische Operation bezeichnen kann. Präzision und Genauigkeit, die von kaum einer Armee, Regierung, Kriegspartei in der Welt erreicht wird.
    Unterscheidet in der Regel linke militante Praxis von rechtem Terrorismus. Letzterer tötet reichlich wahllos. Auf allgemeines Terrorisieren aus. So sind sie halt. Die Rechten. Grob, pauschal, rücksichtslos.


  18. 12.

    Niemand sollte verletzt oder gar getötet werden. Nach 30 Jahren überhaupt noch einen Prozess zu starten, finde ich völlig unangemessen. Das Ziel war zudem ein Abschiebegefängnis.

  19. 11.

    Sie beschreiben Fake - es gab keinen Anschlag. Allein die Tatsache, dass sie die dafür ausgehandelte Strafe kassieren ist mindestens fraglich. In einem Land in dem Zwischenzeitlich Rostock Lichtenhagen, die Morde des V-Mann gesteuerten NSU, die Anschläge/Toten in Hanau, der Mord an den CDU Mann Walter Lübcke, die Anschläge/Toten in Halle u.s.w. passierten, lässt das Strafmaß aufhorchen.

  20. 10.

    Ich finde den Vorgang anstössig Abschiebegefängnisse zu bauen, "Abschiebeoffensiven" als Mittel der politischen Krisenbewältigung zu organisieren. Das "Ausländer raus" im "Juden raus"-Land Deutschland als legitime Meinungsäusserung ungestraft zu lassen

    Und das war schon vor 30 Jahren in der Hochzeit der Baseballschlägerjahre so, der Morde an meinen Nachbarinnen und Mitbürgern in Solingen, Mölln, den Progromen in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen. Der faktischen Abschaffung des Asylrechts bereits 1993. Den damals bevorstehenden Massenmorden des NSU von denen niemand glauben wollte, dass sie Rechtsterrorismus sind. Den mindestens 200 Morden die in der Ideologie des "Ausländer raus" in den letzten 30 Jahren niemals und keineswegs angemessen verfolgt und geächtet wurden.